Klage hatte ein in Belgien ansässiges Unternehmen erhoben, das europaweit
Pflanzenschutzmittel vertreibt. Eines dieser Mittel ist ein
Insektizid namens Teppeki, Wirkstoff Flonicamid. Für Teppeki existiert eine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Beklagt wurde eine in den Niederlanden ansässige Firma. Diese importiert Pflanzenschutzmittel und vertreibt diese in Deutschland. 2008 hatte die Firma ein Pflanzenschutzmittel namens Realchemie Flonicamid an einen Kunden in Deutschland geliefert. Auf dem Etikett stand - neben dem Namen des Produkts - ein Hinweis auf das Refernzmittel Teppeki sowie ein Hinweis darauf, dass dies eine eingetragene Marke der ISK Bioscience Europe SA sei und es sich bei dem Produkt um einen Re-Import handle. Eine Zulassung für Realchemie Flonicamid existierte nicht, ebenso wie eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel des Bundessortenamts.
Die beklagte Firma hatte die Ansicht vertreten, dass es sich bei ihrem Insektizid um das Mittel Teppeki handle. Da sie dieses lediglich aufgekauft, umgepackt und wieder nach Deutschland eingeführt habe, sei es hierzulande verkehrsfähig gewesen.
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