Die schweizerische Stiftung World Wide Fund for Nature (WWF) darf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Quinoclamine enthalten, prüfen. Zudem kann der Verband Beschwerden einlegen, erklärte das Bundesgericht Lausanne in einer Pressemitteilung. Anlass für die Klage war die Weigerung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) den WWF am Prüfverfahren teilnehmen zu lassen.
Als Begründung für die 2015 beantragte Teilnahme gab der WWF an, dass der Wirkstoff die einheimische Flora und Fauna gefährde. Quinoclamine seien vor allem für Wildbienen und andere Insekten hochgiftig. Das Herbizid wird vor allem gegen Algen und Moose eingesetzt. Im November 2015 lehnte der BLW den Antrag jedoch ab.
Bundesverwaltungsgericht gibt WWF Recht
Der WWF reichte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und erhielt Recht. Daraufhin klagte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweizer Landesregierung am Bundesgericht gegen das Urteil. Die Lausanner Bundesrichter bestätigten jedoch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Laut Bundesgericht könne ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel vom Käufer ohne weitere Bewilligung eingesetzt werden. Deshalb müssten dessen mögliche Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenarten und auf das Ökosystem bereits im Zulassungsverfahren geprüft werden. Ein Ausschluss des WWF im Prüfverfahren sei nicht im Sinne des Gesetzgebers.
WWF ist zufrieden
Der WWF Schweiz ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zufrieden. Die Beteiligung des WWF am Prüfverfahren von Quinoclaminen sei ein großer Schritt für die Vertrauenswürdigkeit des Systems, erklärte die Agrarreferentin der Stiftung, Daniela Hofmann, gegenüber der Deutschen Presseagentur Agra-Europe.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.