In Deutschland soll zukünftig aus Klärschlämmen verpflichtend Phosphor zurückgewonnen werden, der als Düngemittel verwendet werden kann. Dies teilte das Bundesumweltministerium am vergangenen Mittwoch mit. Das Bundeskabinett habe auf Vorschlag von Ministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) eine entsprechende Änderung der Klärschlammverordnung beschlossen. Der Regelung müssen nun noch Bundestag sowie Bundesrat zustimmen.
Sinnvolle Nutzung wertvollen Klärschlamms
Diese sieht vor, dass Abwasserbehandlungsanlagen umgerüstet werden und nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen das Phosphorrecycling obligatorisch wird, berichtet Agra Europe. "Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm wird künftig zur Pflicht. Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel ein, hin zu einer ökologisch sinnvollen Nutzung wertvoller Bestandteile des Klärschlammes", erklärte Hendricks.
Nur etwa ein Drittel für Düngung in der Landwirtschaft
Die Ministerin verspricht sich durch die neue Regelung eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft und der Versorgungssicherheit. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums werden gegenwärtig fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne den darin enthaltenen Phosphor wiederzugewinnen. Nur noch etwa ein Drittel der Klärschlämme würden unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt.
Hendricks wies weiter darauf hin, dass Deutschland - wie fast alle anderen EU-Staaten - bei der Versorgung mit Mineraldüngerphosphat vollständig von Importen abhängig sei. Diese stammten zudem zum größten Teil aus politisch instabilen Regionen.
Lange Übergangsfristen notwendig
Die Entwicklung des Recyclingverfahrens und die Dauer der Genehmigungsverfahren würde lange Übergangsfristen notwendig machen, räumte die SPD-Politikerin ein. Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung soll deshalb erst zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten und nach 15 Jahren für Anlagen ab 50.000 Einwohnerwerten greifen.
Kleinere Anlagen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, kommunale Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken einzusetzen. Dies trage den Besonderheiten ländlich geprägter Regionen Rechnung. Für Klärschlamm, der künftig noch bodenbezogen verwertet wird, sollen zudem Regelungen für eine Qualitätssicherung geschaffen werden.
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