Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Aus der Wirtschaft

Positive Resonanz auf Novelle des Pflanzenschutzgesetzes

am Mittwoch, 27.07.2011 - 12:56 (Jetzt kommentieren)

Frankfurt a. M./Berlin - Das Landwirtschaftsministerium hat den Entwurf zur Pflanzenschutzrechts-Novelle vorgelegt. Der Deutsche Bauernverband sowie der Industrieverband Agrar sind größtenteils zufrieden.

"Die bestehenden Anforderungen für die Erlangung der Sachkunde sind gut und ausreichend", so der DBV im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des neuen Pflanzenschutzgesetzes. Die EU-rechtlich vorgegebene Verpflichtung, den Sachkundenachweis zukünftig im Rahmen eines Antragsverfahrens zu vergeben, müsse deshalb unbürokratisch und kostengünstig umgesetzt werden. Auch seien bei den für sachkundige Anwender zukünftig verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eine hohe Flexibilität zu gewährleisten sowie berufsständische Informationsveranstaltungen, etwa unter Einbeziehung der Pflanzenschutzdienste, anzuerkennen, forderte der DBV.
 
Entwurf setzt Neuordnung des Pflanzenschutzrechts um
 
Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts setzt das 2009 in Kraft getretene europäische Pflanzenschutzpaket um. Der DBV hatte damals in Brüssel in intensiven Verhandlungen überzeugt, auf weitreichende Verschärfungen, insbesondere eine starke Reduzierung der Wirkstoffpalette, zu verzichten.
 
Der jetzige nationale Entwurf setzt auch die zonale Zulassung um, die der DBV als ersten Schritt in Richtung Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung in Europa immer gefordert hat.
 
Allerdings droht aus Sicht des DBV eine unnötige Verlängerung des Zulassungsverfahrens durch die ungleiche Einbeziehung von Umweltbundesamt, Julius-Kühn-Institut und Bundesinstitut für Risikobewertung. Der DBV forderte, allen beteiligten Behörden die gleichen Rechte einzuräumen.
 
EU-Vorgaben 1:1 umsetzen
 
In seiner Stellungnahme weist der DBV weiterhin auf die hohe Bedeutung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen in ausreichender Menge und hoher Qualität hin. Die Landwirtschaft stehe zu strengen Vorgaben für die Zulassung sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne von Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutz. Die angestrebte Harmonisierung des Pflanzenschutzrechtes in der EU sei aus Sicht des DBV nur zu erreichen, wenn die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden. Deswegen sieht der DBV auch die im Entwurf vorgesehenen zahlreichen Öffnungsklauseln für die Bundesländer kritisch. Auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mittels Flugzeugen sieht der DBV noch Bedarf, flexibler handeln zu müssen. Nicht nur in Steillagen im Weinbau oder in der Waldwirtschaft, auch im Ackerbau könne es Situationen geben, in denen keine Alternative zur Applikation der Pflanzenschutzmittel durch Flugzeuge bestehe, stellte der DBV fest.

IVA: Rechts- und Planungssicherheit für Hersteller

Deutschland wird als Forschungs- und Entwicklungsstandort für modernen Pflanzenschutz gesichert, wenn die Hersteller Rechts- und Planungssicherheit erhalten und zugleich ein leistungsfähiges Zulassungssystem etabliert wird. Dies fordert der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) in einer Stellungnahme zum Entwurf für das "Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts", den das Landwirtschaftsministerium (BMELV) vorgelegt hatte.

IVA warnt vor deutschen Sonderwegen

"Die deutsche Pflanzenschutz-Industrie bekennt sich vorbehaltlos zum Ziel des europäischen Pflanzenschutzrechts, nämlich dem hohen Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt. Die gesetzliche Neuordnung bietet eine große Chance, die verschiedenen Zulassungssysteme in Europa weiter zu harmonisieren und damit den Binnenmarkt zu stärken. Von deutschen Sonderwegen oder nachträglichen Verschärfungen der europäischen Rahmenrichtlinie sollte der Gesetzgeber unbedingt absehen", unterstreicht IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler.
 
Gefängnisstrafe für Fälscher
 
Zu den wesentlichen Neuerungen des Gesetzentwurfs zählt auch die Einführung eines Straftatbestands für Herstellung und Handel mit gefälschten Pflanzenschutzmitteln. Mit bis zu drei Jahren Gefängnis soll künftig bestraft werden, wer falsch ausgezeichnete Pflanzenschutzmittel herstellt oder in den Handel bringt; schon der Versuch ist strafbar. Die Pflanzenschutzmittel-Hersteller begrüßen diese Verschärfung ausdrücklich, da so wirksamer als bisher Fälscher abgeschreckt werden können.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...