Fastac ME als bienengefährlich eingestuft
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Fastac ME gegen Kohlschotenrüssler und -mücke in Raps und Senf-Arten ist aktuell nicht mehr erlaubt. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind andere Anwendungen des Mittels aber nach wie vor gültig. Grund: Fastac ME wird als bienengefährlich (B1) eingestuft. Eine sinnvolle Bekämpfung von Kohlschotenrüssler und -mücke würde aber in einen Zeitraum fallen, in dem blühende Pflanzen in den Raps- und Senfbeständen vorkommen.
"Fastac ME umfasste bisher insgesamt 34 Anwendungen, je sechs davon waren in Raps und in Senf zugelassen. Mit dem Widerruf gegen Kohlschotenrüssler und -mücke verbleiben vier Anwendungen im Raps und Senf - konkret gegen Rapsglanzkäfer, Kohlerdfloh, Rapserdfloh, Kohlrübenblattwespe, Rapsstängelrüssler und Gefleckter Kohltriebrüssler", heißt es von Seiten der BASF auf Nachfrage von agrarheute. Das Unternehmen vertreibt das Pflanzenschutzmittel.
Keine Aufbrauchfrist für Fastac ME
Wie das BVL in der letzten Woche weiter hinweist, besteht für die genannte Anwendung keine Aufbrauchfrist von Fastac ME. Das Mittel ist also für diesen Zweck also ab sofort nicht mehr anwendbar.
Alternativen gegen Kohlschotenrüssler und -mücke
Eine Alternative von BASF ist Trebon 30 EC - ein Insektizid basierend auf dem Wirkstoff Etofenprox mit Kontakt- und Fraßwirkung zur Bekämpfung von beißenden Insekten in Raps. Es bekämpft Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler und Kohlschotenrüssler.
Wer nach Insektiziden anderer Hersteller sucht, wird in der online-Datenbank des BVL fündig:
- zugelassene Insektizide für den Einsatz gegen Kohlschotenrüssler
- Zugelassene Insektizide für den Einsatz gegen Kohlschotenmücke finden Sie hier.
Doch aufgepasst, in der Liste ist Fastac ME im Moment (Stand: 15. März) noch enthalten.
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