Für einigen Wirbel hat am 7. September eine gemeinsame Meldung mehrerer NGOs gesorgt, Gentechnik sei mittels eines Tests nun nachweisbar. Damit sei die Behauptung widerlegt, mit gentechnischen Verfahren hergestellte Pflanzen seien von herkömmlich gezüchteten nicht unterscheidbar.
An der Erklärung waren unter anderem Greenpeace, der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) und aus Österreich die ARGE Gentechnik-frei und sie Supermarktkette Spar beteiligt. Sie haben eine Studie finanziert, die im Fachjournal „Foods“ veröffentlicht wurde. Forscher aus Iowa haben demnach eine Nachweismethode entwickelt, mit der sich Punktmutationen identifizieren ließen.
Deutsche Zulassungsbehörde BVL kommt zu anderem Ergebnis
Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde diese Studie näher unter die Lupe genommen. Das BVL kommt zu einem deutlich anderen Ergebnis als die Anti-Gentechnik-NGOs.
Im Kern geht es um herbizidtolerante Rapslinien, den sogenannten Cibus-Raps. Der ist in der EU nicht zugelassen, weil nach dem Gentechnik-Urteil von 2018 alle mit Verfahren der Mutagenese gewonnenen Organismen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der EU-Freisetzungsrichtlinie sind.
BVL: „Punktmutation im Cibus-Raps nicht durch Genom Editing entstanden“
Die Herbizidtoleranz im Cibus-Raps ist durch eine Punktmutation entstanden. Das BVL stellt dazu klar: Solche Mutationen können ganz unterschiedlichen Ursprungs sein: Infrage kommen sowohl neue züchterische Verfahren, beispielsweise Genome Editing, als auch klassische Züchtungsverfahren als auch zufällige biologische Prozesse während der Zellkultur.
„Nach vorliegender Informationslage kommt das BVL zu der Einschätzung, dass die im Artikel betrachtete Punktmutation nicht durch Genom-Editierung-Verfahren entstanden ist.“
Das BVL stellt in der genaueren Analyse der „Foods“-Veröffentlichung fest, dass die benannte Methode zwar geeignet sei, diese spezifische Punktmutation zu identifizieren. Sie könne „aber nicht identifizieren, ob sie in einer der Rapslinien tatsächlich durch Genom-Editierung entstanden ist“, heißt es in der BVL-Stellungnahme weiter.
„Test ist kein gerichtsfester Befund bei GVO-Kontrollen“
Die Herausforderung bestehe nicht darin, Punktmutationen nachzuweisen. Die Schwierigkeit bestehe vielmehr darin, mit neuen genomischen Techniken entwickelte Organismen eindeutig zu identifizieren und analytisch belegen zu können, dass die Veränderungen durch Genom-Editierung erzeugt wurden.
Damit sei „ein gerichtsfester Befund bei amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln und Futtermitteln auf unbeabsichtigte Anteile von GVO mit dieser Methode alleine nicht möglich“, so das Fazit der deutschen Zulassungsbehörde.
Viele Tageszeitungen hatten Anfang der Woche umgehend über den Test berichtet und Politiker unterschiedlichster Parteien sich zu Wort gemeldet.
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