Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Vor- und Nachteile Clearfield Raps

Clearfield-Regelungen im Saatgutrecht

am Mittwoch, 10.04.2013 - 08:00 (Jetzt kommentieren)

Clearfield-Rapssorten sind in Deutschland noch nicht zugelassen. Allerdings dürfen zugelassene Sorten in anderen EU-Staaten in Deutschland vertrieben werden.

Zur Vermehrung von so genannten Clearfield-Rapssorten gibt es in Deutschland und in der EU klare Regelungen. Ob diese allerdings hinreichend für einen wirksamen Schutz für den Anbau, für die Umwelt und insbesondere für diejenigen Saatgutverbraucher, sprich Saatgutkäufer sind, die keine Clearfield-Rapssorten anbauen möchten, sei dahingestellt. Für die Vermehrung von Clearfield-Rapssorten gilt in Deutschland der gleiche gesetzliche Rahmen wie für die Vermehrung von sonstigen Rapssorten. Das heißt, dass selbstverständlich nicht zugelassene Sorten nicht anerkannt werden können.

Noch keine Sortenzulassung in Deutschland

In Deutschland selbst gibt es zur Zeit noch keine zugelassenen Sorten für den Vertrieb innerhalb von Deutschland, aber erste Winterraps- und Sommerrapssorgen mit der Auflage "zur Ausfuhr außerhalb der Vertragsstaaten bestimmt" sind auch bei uns zugelassen. Des Weiteren bedeutet das aber nicht, dass zur Zeit in Deutschland keine Clearfield-Rapssorten in Vermehrung stehen. Sobald eine Getreidesorte oder eine Rapssorte oder eine Kartoffelsorte in irgendeinem EU-Staat eine Zulassung erhalten hat, ist diese aufgrund des freien Wettbewerbs, für den die EU steht, innerhalb der gesamten EU vertriebsfähig, kann also im Handel angeboten und verkauft werden. So gibt es also mittlerweile schon eine Reihe von Clearfield-Sorten, die in anderen EU-Staaten eine Zulassung erhalten haben.

Clearfield- Winterraps- und Sommerrapssorten

Da mittlerweile einige Sorten auch in Deutschland diese Bekanntmachung nach § 55 SaatG erfahren haben, verwundert es nicht, dass in gewissem Umfange auch in Deutschland Saatgut von Clearfield-Rapssorten vermehrt und produziert wird. So lagen also für das Erntejahr 2012 alleine in Niedersachsen Anmeldungen für insgesamt 48,8 ha Raps verschiedener Saatzuchtfirmen vor. Es handelte sich dabei ausschließlich um Hybriden, von denen an verschiedenen Stellen in Niedersachsen, z. B. in der Lüneburger Heide und in Südniedersachsen Vermehrungen von Clearfield-Raps durchgeführt wurden. Diese wurden erfolgreich feldbesichtigt und anschließend für das weitere Zertifizierungsverfahren auf Antrag an ein anderes Bundesland abgegeben. Überwiegend wird dieses Saatgut exportiert, da es sich überwiegend um Sommerraps handelt und der Anbau dieser Fruchtart hier kaum eine Rolle spielt. Im Frühjahr 2012 wurden in Niedersachsen 16 Vermehrungsvorhaben einer Sommerrapssorte in der Lüneburger Heide angelegt. Die Vermehrungsfläche liegt bei insgesamt 46,06 ha. Sowohl für die Ernte 2012 als auch für die Ernte 2013 wurden in geringem Umfang erste Vermehrungen für Winterrapsstämme angelegt und angemeldet.

Probelm: Unfreiwillige Ausbreitung

Um Missverständnissen vorzubeugen sei mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass diese Vermehrungstätigkeit in Gänze in Einklang mit den rechtlichen Regelungen steht. Wie aber im oberen Teil des Artikels ausgeführt, ist mit jedem Anbau, mit jeder Ernte, mit jedem Transport von solchem Material ein gewisses Potential an unfreiwilliger Ausbreitung durch Auskreuzung, durch unvermeidbare Ernteverluste usw. gegeben. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Autoren schon sinnvoll und hilfreich, dass dieses Material zumindest bevor es in den Verkauf gelangt, eindeutig als Clearfield-Rapssorte benannt und gekennzeichnet wird.
 
LWK Niedersachsen

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...