Das BVL schildert die Situation etwas anders, als Testbiotech. Gegenüber agrarheute.com spricht die Behörde von "einer Bitte" der EU-Kommission an die Mitgliedsstaaten, bei vorliegenden Anfragen zu konkreten Feldversuchsvorhaben von Pflanzen, die mittels der sogenannten neuen Pflanzenzüchtungstechniken produziert wurden, mit einer Entscheidung solange zu warten, bis die Kommission eine Stellungnahme zum rechtlichen Status dieser Pflanzen abgegeben hat.
"Auch werden bereits laufende Feldversuche nicht verboten, sondern sollen vorsorglich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für Freisetzungen gestaltet werden", erklärt das BVL. Dem BVL liegen derzeit keine Informationen über konkrete Vorhaben zu Feldversuchen mit Pflanzen in Deutschland vor, die über neue Pflanzenzüchtungstechniken erzeugt wurden.
Der Feststellungsbescheid des BVL vom Februar 2015 an die Firma CIBUS ist derzeit noch nicht rechtskräftig. In diesem Bescheid sei durch eine Vorbehaltsklausel vorgesehen, dass er bei abweichender Rechtsauffassung der Kommission seine Gültigkeit verliert.
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