Auch dieses Jahr schädigen Feldmäuse vielerorts wieder die Bestände. Wiesen und Weiden, Rapsflächen und ohne Pflug bestellte Wintergetreideäcker mit Vorfrucht Getreide oder Raps sind darum auf Befall zu überprüfen. Befall lässt sich jetzt vielerorts gut feststellen. Auf befallenem Grünland muss das Gras vor Winter sowieso kurz gehalten werden.
1. So ermitteln Sie mit der Lochtretmethode den Befall
Wenn Mäuse bekämpft werden sollen, ist zuvor die Notwendigkeit durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren zu belegen. Das schreibt die Auflage NS648 vor. Ein für Ackerbau und Grünland geeignetes Verfahren ist die Lochtretmethode.
Dazu treten Sie zunächst auf 2 x 250 m² oder 16 m x 16 m alle Mauselöcher zu. Nach 24 Stunden werden die wieder geöffneten Löcher gezählt. Der Bekämpfungsrichtwert liegt je Kontrollfläche für
- Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8 wieder geöffneten Löchern,
- Wiesen und Weiden bei 11 wieder geöffneten Löchern.
2. So bekämpfen Sie Feldmäuse mit der Legeflinte
Die einzige Möglichkeit, Feldmäuse nach Überschreiten des Richtwerts direkt zu bekämpfen, funktioniert mit Ködern. Das verdeckte Ausbringen mit der Legeflinte in die offenen Löcher oder mit geeigneten Köderstationen ist jedoch viel Arbeit. Meist kommen etwa 5 Körner Giftweizen- oder -linsen pro Loch zum Einsatz.
Dabei dürfen auf keinen Fall Köder an der Oberfläche liegen bleiben. Das ist zu erkennen an den Anwendungsbestimmungen NT664 und NT680.
Im Winter ist wegen des geringen Nahrungsangebotes mit einer guten Wirkung zu rechnen, schreibt das Regierungspräsidium Stuttgart. Bei Regen oder starker Feuchtigkeit entwickelt sich jedoch aus dem Giftweizen oder den Giftlinsen ein Gas, das abstoßend auf die Mäuse wirken kann. Deshalb ist mit der Legeflinte eine trockene Periode abzuwarten, Sie muss mindestens 3 bis 4 Tagen dauern.
3. So halten Sie alle Anwendungsbestimmungen ein

Zudem ist die Auflage NT649 einzuhalten. Danach ist keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen erlaubt, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren. In Naturschutzgebieten müssen Sie zudem besonders aufpassen. Dort gilt grundsätzlich ein Anwendungsverbot für alle Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid.
In anderen Schutzgebieten sind die Auflagen NT803-1 und NT820 zum Schutz von Zugvögeln, Feldhamster, Hasel- und Birkenmaus zu beachten. Demnach ist vor einem Einsatz in Natura 2000, also Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebieten, nachweislich sicherzustellen, dass der Schutz in dem Gebiet nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Nachweis der Unteren Naturschutzbehörden ist bei Kontrollen vorzulegen.
4. So gehen Sie in Schutzgebieten mit Köderstationen vor
Werden Köderstationen in der vorgeschriebenen Form eingesetzt, ist ein Bekämpfen von Feldmäusen auch
- in Vorkommensgebieten des Feldhamsters,
- auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln und
- in Natura 2000-Gebieten
ohne Nachweis oder zeitliche Einschränkung möglich, so das Regierungspräsidium Stuttgart.
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