Aufgrund des immer noch bestehenden Anwendungsverbotes für Beizmittel, die die bienengefährlichen Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, haben die auflaufenden Rapssaaten auch in diesem Jahr definitiv keinen Schutz gegen Rapserdflöhe, schreibt das Regierungspräsidium Stuttgart auf isip. Vor allem bei starkem Befall ist die Ausgangssituation für die Praxis mehr als schwierig.
Mit Lumiposa 625 FS in Polen gebeiztes Saatgut darf zwar nach Deutschland importiert und hier auch ausgesät werden. Doch das schützt in erster Linie nur gegen einen Befall mit der Kleinen Kohlfliege.
Was bleibt der guten Fachlichen Praxis also im Ernstfall?
Rapserdfloh: Bestandeskontrollen werden noch wichtiger
Die Durchführung von Bestandeskontrollen ist heute wichtiger denn und die Basis jeder weiterführenden Entscheidung. Da keine Beizmittel zur Verfügung stehen, müssen die Bestände in jedem Fall regelmäßig auf Lochfraß durch Erdflöhe kontrolliert und das "Besatzverhalten" mit Gelbschalen überwacht werden, schreiben die Experten des Regierungpräsidiums Stuttgart weiter. Nur dann könne eine Entscheidung für oder gegen die Notwendigkeit einer Pflanzenschutzmaßnahme getroffen werden.
Rapserdfloh: Bekämpfungsrichtwerte

Eine Bekämpfung mit Insektiziden ist nur dann sinnvoll und die Maßnahme wirtschaftlich wenn
- nach dem Auflaufen 10 Pozent der Rapsblattfläche zerstört ist oder
- ab dem 4-Blattstadium über einen Zeitraum von 3 Wochen hinweg 50 Rapserdflöhe in der Gelbschale gefangen werden
Vorbeugende insektizide Maßnahmen bringen hingegen nichts und kosten Geld. Mittel die gegen den Rapserdfloh wirken und eine spezifische Zulassung haben, sehen Sie in der Grafik rechts (entnommen aus Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2017).