Die befristeten Zulassungen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt. Der Grund ist die Notfallsituation gegen Rapserdflöhe in Winterraps.
Die Zulassung von Exirel wird für die Zeit vom 15. August 2022 bis zum 13. Dezember 2022 für 120 Tage erlaubt. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 40.000 Liter begrenzt. Damit reicht sie bei einer Behandlung für eine Befallsfläche von rund 100.000 ha Winterraps.
Das bedeutet die Auflage NG364
Bei den Notfallzulassungen sind unter anderem die Anwendungsbestimmung NG364 zum Schutz des Grundwassers vergeben. Sie begrenzt den Eintrag des Wirkstoffs in den Boden.
Beim Einsatz der Mittel gilt: „Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten.“
Darum bezieht sich die Auflage NG364 nicht auf Lumiposa gebeiztes Saatgut

Die erteilten Notfallzulassungen für Minecto Gold und Exirel sehen eine einmalige Spritzbehandlung mit dem jeweiligen Mittel vor.
- Durch die Auflage wird lediglich ein zweiter Spritzeinsatz mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche ausgeschlossen. Eine möglicherweise vorher durchgeführte Beizung des Rapssaatguts mit Lumiposa und Lumiposa Xtra OSR mit demselben Wirkstoff Cyantraniliprole wurde berücksichtigt.
- Die Auflage NG364 bezieht sich nur auf eine zweite Spritzanwendung und nicht auf die zuvor erfolgte Beizung des Saatguts.
- Anders ausgedrückt: Die Saat des mit Lumiposa gebeizten Saatguts ist nicht als Anwendung eines Cyantraniliprole-haltigen Mittels im Sinne der Auflage NG364 anzusehen.
Das sind weitere Auflagen für die beiden Notfallzulassungen in Raps
Die Mittel dürfen in Winterraps nach Erreichen der Schwellenwerte oder nach Warndienstaufruf gegen Larven und Adulte des Rapserdflohs gespritzt werden. Die Rapsentwicklung liegt dann zwischen BBCH 10 bis 19. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur beziehungsweise je Jahr sind auf eine Anwendung begrenzt.
Die Aufwandmenge liegt bei 0,4 l/ha in mindestens 200 l/ha Wasser. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen oder die Vegetationszeit abgedeckt.
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