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Sortenwahl

Öl- und Eiweißpflanzen: Die aktuellsten Bundes- und EU-Sortenversuche

AF_Ernte-Körnerraps
am Montag, 22.07.2019 - 06:48 (Jetzt kommentieren)

Für Körnerraps, Futtererbsen, Ackerbohnen und Sonnenblumen sind die neusten Ergebnisse der Bundes- und EU-Sortenversuche nun veröffentlicht. Geprüft sind die in Deutschland zur Zulassung anstehenden Sorten. Weiter sind Anfälligkeiten für Krankheiten beschrieben.

Der Bundessortenversuch (BSV) ist ein Art Bindeglied in der Sortenprüfung: Er steht zwischen dem dritten Prüfjahr der amtlichen Wertprüfung zur Sortenzulassung in Deutschland und den Landessortenversuchen (LSV) in den einzelnen Bundesländern.

Das von der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) veröffentlichte Heft enthält die Versuchsberichte der Bundes- und EU-Sortenversuche.

Ergebnisse für aussichtsreiche Kandidaten

Wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Ernte und Saat bei Winterraps können die Sorten erst nach dem Aussaattermin zugelassen werden. Der BSV stellt somit sicher, dass von allen zur Zulassung anstehenden Rapssorten bereits im ersten Erntejahr der Sortenzulassung aktuelle Prüfergebnisse vorliegen.

Im gleichen Sortiment werden EU-Sorten weitergeprüft, die im ersten Prüfjahr des EU-Sortenversuches (EUSV) vielversprechende Ergebnisse gebracht haben. Sowohl für die in Deutschland zugelassenen Rapssorten als auch für die über den EU-Sortenkatalog vertriebsfähigen EU-Rapssorten sind somit neutrale Beratungsaussagen möglich. Das gilt für deutsche Anbau- und Klimabedingungen. Somit hat sich das System aus BSV und EUSV 2 sowie EUSV 1 als separate Versuchsserie bewährt.

Phoma-Resistenzen im Vergleich

Weiter enthalten sind in dem Heft ergänzende Berichte zur Prüfung der Resistenz gegen Phoma-Wurzelhals- und Stengelfäule sowie Cylindrosporium-Graufleckenkrankheit. Sie erlauben, die aktuellen Rapssorten im Blick auf diese wichtigen Rapskrankheiten besser zu beurteilen. 

Ausführliche Tipps zur Sortenwahl bei Winterkörnerraps finden Sie auch in der gedruckten agrarheute-print-Ausgabe 7/2019 auf den Seiten 100 bis 107.

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