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Wachstumsregler

Raps: Jetzt Fungizide oder nicht?

Fungizidbehandlung im Raps
am Mittwoch, 18.10.2017 - 10:23 (Jetzt kommentieren)

Soll jetzt gegen Phoma und zur Wachstumsregulierung gespritzt werden? Das hängt davon ab, wie weit der Raps entwickelt ist. Wir unterscheiden drei Situationen.

Sollen im Raps jetzt Fungizide gegen Phoma und zur Wachstumsregulierung zum Einsatz kommen oder nicht? Diese Frage stellt sich jetzt vielen Rapsanbauern. Wir unterscheiden aktuell je nach Witterung drei Situationen:

Erstens: Schon behandelt

Der Raps ist sehr gut entwickelt und wurde im 4- bis 5-Blattstadium mit Carax behandelt. Obwohl nun die Witterung Phomainfektionen zulässt, sind Nachbehandlungen wenig wirtschaftlich. In der Regel keine weitere Behandlung durchführen.

Zweitens: Noch nicht behandelt

Der Raps ist gut entwickelt, hat nun 6 bis 8 Laubblätter und wurde bis jetzt nicht behandelt. In den nächsten Tagen eine Behandlung mit gut Phoma wirksamen Produkten durchführen, beispielsweise 0,8 l/ha Tilmor.

In sehr wüchsigen Hybridsorten ist zusätzlich eine bessere Wachstumskontrolle nötig: 0,3 bis 0,5 l/ha Carax zum Tilmor zumischen oder eine Behandlung mit 0,4 l/ha Toprex.

Drittens: Verzettelter Auflauf

Der Raps hat bis jetzt erst um 4 Laubblätter ausgebildet oder es sind nur einzelne große Pflanzen neben vielen kleinen nachgelaufenen Rapspflanzen vorhanden?

Dann derzeit keinen Wachstumsregler einsetzen. Ob noch behandelt werden muss, hängt von der weiteren Herbstwitterung ab. Bleibt es mild und anhaltend feucht, in zwei bis vier Wochen gegen Phoma spritzen.

Insektizide zusetzen oder nicht?

In aller Regel ist das nicht erforderlich. Behandlungen mit Insektiziden sind unter zwei Bedingungen sinnvoll:

  1. Der Raps ist schwach entwickelt und es finden sich ab jetzt mehr als 3 Erdflohlarven je Pflanze in den Blattstielen. Für die Larvenbekämpfung sind die besten Termine oft Ende Oktober bis in den November.
  2. Nach starkem Zuflug mit Schwarzem Kohltriebrüssler. In den 100 Kontrollschlägen der Landwirtschaftskammer NRW wurde der Bekämpfungsrichtwert von 25 Käfern je Gelbschale nur vereinzelt überschritten. Aber auch bei erhöhten Käferzahlen sollte gut entwickelter Raps keinen nennenswerten Schaden erleiden.
Mit Material von Günter Klingenhagen, LWK NRW

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