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Pflanzenschutz

Raps-Insektizid Biscaya wieder erlaubt

am Dienstag, 18.10.2016 - 11:15 (Jetzt kommentieren)

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit hat das Verbot des neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmittels Biscaya zur Anwendung in der Blüte wieder aufgehoben.

Im März 2016 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anwendung der neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmittel Biscaya und Calypso so geändert, dass Anwendungen in der Blüte nicht mehr zulässig waren. Hintergrund war die Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) für Thiacloprid in Honig von 0,2 mg/kg auf 0,05 mg/kg.

Nun wurde mit der Verordnung (EU) 2016/1355 der RHG für Thiacloprid in Honig wieder auf den früher geltenden Wert von 0,2 mg/kg festgesetzt. Damit konnte das BVL die Beschränkungen für die beiden genannten Pflanzenschutzmittel rückgängig machen.

Biscaya gegen Kohlschotenmücke

Die Anordnung des Ruhens für die Anwendung gegen die Kohlschotenmücke im Raps wurde aufgehoben. Bei den Anwendungen gegen beißende Insekten in Raps sowie gegen Rapsglanzkäfer in Senf wurde die Beschränkung "bis Kulturstadium BBCH 59" wieder aufgehoben.

Calypso im Obstbau

Bei Anwendungen in Kernobst, Apfel, Sauerkirsche und Süßkirsche ist der Anwendungszeitraum wieder auf das Intervall von BBCH-Stadium 60 bis 81 festgelegt. Für Freilandanwendungen in Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Erdbeere, Brombeere, Himbeere, Johannisbeerartigem Beerenobst, Ziergehölzen und Zierpflanzen gilt der Zusatz "ausgenommen Blütezeit" nicht mehr.

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