Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Ölsaaten

Rapsglanzkäfer: Insektizide mit Bedacht einsetzen

am Donnerstag, 02.04.2015 - 12:10 (Jetzt kommentieren)

Zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers können verschiedene Insektizide eingesetzt werden. Dabei sollte die Ausbringen aus Rücksicht auf die Bienen in die Abendstunden verlegt werden.

Meldungen über ein verstärktes Auftreten des Rapsglanzkäfers und eine zunehmende Resistenz gegenüber Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide prägen maßgeblich die Diskussion im deutschen Rapsanbau. Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2015 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen nach § 15 des Pflanzenschutzmittelgesetzes bzw. Art. 29 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen sind.

  • Rapsglanzkäfer: Bekämpfungszeitpunkt nicht verpassen...
  • Resistenzen beim Rapsglanzkäfer vermeiden ...

Beim Einsatz von Insektiziden muss folgendes beachtet werden:

  • Die sorgfältige Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte, um unnötige Einzelanwendungen oder Beimischungen zu vermeiden.
  • Die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie und voller Aufwandmengen.
  • Die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen
  • Bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz sicher sind.
  • Zehn Fakten über Neonicotinoide ...

Ausbringung in die Abdendstunden verlegen

Es wird keine Unterscheidung zwischen Gebieten mit mehr oder weniger intensiver Resistenzausprägung empfohlen, da sich die Situation ohnehin nicht schlagspezifisch vorhersagen lässt und eine Eindämmung der Resistenz auf der gesamten Anbaufläche erfolgen muss. Eine unterschiedliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der aktuellen Zulassungssituation wird je nach Zeitpunkt und Intensität des Auftretens der Rapsglanzkäfer bei Beachtung des Auftretens der übrigen Rapsschädlinge empfohlen. Insbesondere wenn die B1-Insektizide Avaunt oder Plenum WG gegen Rapsglanzkäfer zur Anwendung kommen sollen, ist das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als "blühend", wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht! Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) rät weiterhin dazu, auch die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften B4-Mitteln in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.
 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...