Es wird keine Unterscheidung zwischen Gebieten mit mehr oder weniger intensiver
Resistenzausprägung empfohlen, da sich die Situation ohnehin nicht schlagspezifisch vorhersagen lässt und eine Eindämmung der Resistenz auf der gesamten Anbaufläche erfolgen muss. Eine unterschiedliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der aktuellen Zulassungssituation wird je nach Zeitpunkt und Intensität des Auftretens der
Rapsglanzkäfer bei Beachtung des Auftretens der übrigen Rapsschädlinge empfohlen. Insbesondere wenn die
B1-Insektizide Avaunt oder Plenum WG gegen Rapsglanzkäfer zur Anwendung kommen sollen, ist das
Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als "blühend", wenn darin eine
Pflanze auch eine Unkrautpflanze blüht! Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) rät weiterhin dazu, auch die
Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften
B4-Mitteln in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.
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