Wenn die Rapspflanzen in die Länge wachsen und Knospen ausbilden, sollten Sie Ihre Bestände auf Rapsglanzkäfer kontrollieren. Glanzkäfer schaden der Pflanze, sobald erste Knospen vorhanden sind.
Eine Bekämpfung ist nötig, wenn in wüchsigen Beständen mehr als 8 Käfer pro Pflanze zur Mitte der Knospenbildung am Feldrand zu finden sind. Darauf weist der Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hin. In schwachen Beständen ist der Schwellenwert bei 4 Käfern/Pflanze erreicht.
Plenum nur noch 2019 erlaubt
Bei einem Starkbefall lassen sich vor der Blüte die Insektizide Avaunt oder Plenum 50 WG einsetzen.
Die Abverkaufsfrist von Plenum 50 WG endet am 30. Oktober 2019, die Aufbrauchfrist am 30. Januar 2020. Im Raps kann das Mittel somit in dieser Kulturperiode zum letzten Mal zur Anwendung kommen.
Avaunt und Plenum: Es darf im Bestand nichts blühen
Bienenschutz hat höchste Priorität. Avaunt und Plenum 50 WG sind bienengefährlich (B1). Wenn sich blühende Unkräuter im Bestand befinden, oder sich schon die ersten Rapsblüten geöffnet haben, dürfen die Mittel nicht mehr angewendet werden!
Für diesen Fall stehen die nicht bienengefährlichen B4-Mittel Biscaya und Mospilan SG bzw. Danjiri zur Verfügung.
Achtung auf die Bienengefährlichkeit
Um ein Überschreiten des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig zu verhindern, dürfen Mospilan SG bzw. Danjiri nicht in Kombination mit Netzmitteln angewendet werden.
Tankmischungen dieser Insektizide mit Azolfungiziden sind bienengefährlich (ausgenommen ist Propulse) und dürfen bei vorhandenen Blüten ebenfalls nicht ausgebracht werden.
Auch die Tankmischung Biscaya + Mirage 45 EC ist als bienengefährlich einzustufen. Sie darf in der Rapsblüte ebenfalls nicht zur Anwendung kommen.
Ab der Blüte kaum noch Schäden
Mit zunehmender Anzahl geöffneter Rapsblüten gehen die Schäden durch den Rapsglanzkäfer massiv zurück. Spritzungen sind dann in der Regel nicht mehr erforderlich.