Der
Bienenschutz sei strikt zu beachten. Bei Tankmischungen mit Additiven beziehungsweise Fungiziden kurz vor oder während der Blüte dürften nur solche Mischungen verwendet werden, die im Hinblick auf den Bienenschutz sicher seien, erläuterte die UFOP. Insbesondere in den Starkbefallsgebieten des Rapsglanzkäfers, in denen B1-Insektizide zur Anwendung kommen sollten, müsse das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens beachtet werden. Ferner sei die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften und durchgehend einsetzbaren B4-Mitteln möglichst in die Abendstunden zu verlegen, betonte die UFOP und verwies auf die dann verringerte Bienenflugaktivität.
Eine Unterscheidung zwischen Gebieten mit mehr oder weniger intensiver Resistenzausprägung sei nicht ratsam, weil sich die Situation ohnehin nicht schlagspezifisch vorhersagen lasse und eine Eindämmung der Resistenz auf der gesamten Anbaufläche erfolgen müsse. Dagegen werde eine unterschiedliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der aktuellen Zulassungs- beziehungsweise Genehmigungssituation je nach Zeitpunkt und Intensität des Auftretens der Rapsglanzkäfer empfohlen.
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