Die EU-Kommission hat neonikotinoide Beizmittel weitgehend verboten. Neonikotinoid gebeiztes Saatgut darf bis zum 30. November 2013 in Verkehr gebracht und ausgesät werden. Die Saatgutwirtschaft setzt alles daran, den Landwirten ausreichend Rapssaatgut der bestellten Sorten in der optimalen Beizausstattung mit neonikotinoiden Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen. Das haben am vergangenen Freitag der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (
BDP), der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA) sowie der Bundesverband der VO-Firmen (
BVO), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Industrieverband Agrar (
IVA) und die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt.
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