Mit steigenden Temperaturen ist mit einem Zuflug von Stängelrüsslern in den Winterraps zu rechnen. Nur mit Gelbschalen in den Rapsflächen lässt sich der Schädlingsbesatz ordnungsgemäß kontrollieren. Daraus ist abzuleiten, ob eine Behandlung nötig ist. Nur so lassen sich die Mittel zielorientiert und mit bester Wirkung ausbringen.
Schädlinge gründlich zählen
Folgende Schadensschwellen müssen für eine notwendig werdende Behandlung deutlich überschritten sein:
- Großer Rapsstängelrüssler bei Vegetationsbeginn: 10 Schädlinge pro Schale in 3 Tagen
- Gefleckter Kohltriebrüssler bei Vegetationsbeginn: 30 Schädlinge pro Schale in 3 Tagen
- Rapsglanzkäfer vor Stadium 55: mehr als 8 Schädlinge pro Haupttrieb
- Rapsglanzkäfer im Stadium 55 – 59: mehr als 10 Schädlinge pro Haupttrieb
- Kohlschotenrüssler ab Ende April: 1 Schädling pro Pflanze
- Kohlschotenrüßssler kurz vor der Blüte: 1 Schädling auf 2 Pflanzen, wenn Kohlschotenmücke mit starkem Auftreten erwartet wird.
Spritzen bei überschrittener Schadschwelle
Ist eine der Schadensschwelle überschritten, ist nach Angaben von ISIP folgende Strategie zur Bekämpfung sinnvoll:
- Liegt die Zahl der gefundenen Rapsglanzkäfer unter der Schadschwelle, sind gegen Stängel- und Triebrüssler möglichst Pyrthroide der Klasse I und II einzusetzen.
- Sind Rapsglanzkäfer vorhanden und liegt der Befall über der Schadschwelle, lässt sich Trebon 30 EC spritzen.
Bei alleinigem Auftreten von Stängelschädlingen ist also der Einsatz von Pyrethroiden der Klasse I und II möglich. In dem Fall sollten Sie auf den Einsatz anderer Wirkstoffgruppen zu diesem Zeitpunkt verzichten. Treten Rapsglanzkäfer und Stängelschädlinge gemeinsam auf, ist Trebon EC 30 das Mittel der Wahl.
Das Pulver nicht zu früh verschießen
Wichtig ist, dass nicht zu früh behandelt wird. Setzen Sie die zugelassenen Mittel mit Blick auf drohende Resistenzen auf keinen Fall routinemäßig ein. Bei steigenden Temperaturen sind die Gelbschalen regelmäßig im Abstand von drei Tagen zu überprüfen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.