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Pflanzenbau-Ratgeber

Winterraps: Bestände weiterhin auf Schädlinge kontrollieren

am Donnerstag, 29.09.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Im Winterraps sind die Befallskontrollen zum Auftreten von Rapserdfloh, Kohlmotte, Rübsenblattwespe und Kohlfliege noch bis etwa Ende Oktober kontinuierlich fortzuführen.

Junge Rapspflanzen

In Sachsen hatte die Schönwetterperiode zu einem regional stärkeren Zuflug von tierischen Schädlingen, insbesondere Rapserdfloh sowie örtlich auch Schwarzen Rübsenblattwespe und Kohlmotte in die Gelbschalen geführt, wie Dr. Michael Kraatz vom LfULG Sachsen in seinem Pflanzenbaurat schreibt.

  • Vereinzelt waren auch Schäden an den Pflanzen durch Rapserdfloh und Rübsenblattwespe sichtbar.
  • Vermehrt sind die Larven der Kohlmotte auf der Blattunterseite feststellbar. Dieser Minierfraß ist weniger schädigend.
  • An den Rapspflanzen sind auch geflügelte Blattläuse mit Kolonien der Pfirsichblattlaus und der Mehligen Kohlblattlaus zu finden. Viröse Blattläuse können Überträger vom Wasserrübenvergilbungsvirus sein. Der Befall sei nach wie vor örtlich und schlagweise sehr differenziert.

Über notwendige Bekämpfungsmaßnahmen tierischer Schaderreger ist laut Dr. Kraatz in jedem Fall schlagspezifisch, auch unter Beachtung der aktuellen sehr differenzierten Pflanzenentwicklung, zu entscheiden.

Bekämpfung sollte schlagspezifisch vorgenommen werden

Bei anhaltend feuchter Witterung sollten zudem die Kontrollen zum Ackerschneckenauftreten nicht vernachlässigt werden. Neben Winterraps könne auch Wintergetreide geschädigt werden. In feuchteren Lagen und noch nicht so weit entwickelten Beständen besteht eine erhöhte Gefährdung. Im Getreide können

  • lückig auflaufende Bestände,
  • angefressene Körner,
  • Keimlinge und Wurzeln auf Schneckenbefall hindeuten.

Auflaufende Getreidesaaten müssen fortlaufend auf Blattlausbefall kontrolliert werden. Dabei sei zu beachten, dass die Blattläuse auch versteckt in noch eingerollten Blättern sitzen können. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20 Prozent befallenen Pflanzen. Für die Ermittlung des Befalls sollten mindestens 50 Pflanzen gut verteilt im Bestand untersucht werden.

Quelle: LfULG Sachsen

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