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Ölsaaten

Winterraps: Untersuchung auf GVO abgeschlossen

am Mittwoch, 05.09.2012 - 07:25 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Die Bundesländer haben die diesjährige Untersuchung von Rapssaatgut auf Anteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) rechtzeitig vor der Aussaat zur Ernte 2013 abgeschlossen.

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Dabei wurde im Rahmen der behördlichen Saatgutüberwachung sowohl in Deutschland vermehrtes und anerkanntes als auch importiertes Rapssaatgut berücksichtigt. Wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) dazu in Bonn berichtete, wurden insgesamt 324 Rapssaatgutpartien auf GVO-Bestandteile untersucht.
 
Nur in Baden-Württemberg seien in fünf Partien eines Züchters geringste GVO-Spuren gefunden worden. Dank eines guten Informationsmanagements zwischen Züchtern und Behörden habe sichergestellt werden können, dass kein Saatgut dieser Partien an Landwirte abgegeben und ausgesät worden sei, stellte der BDP fest.

Nach der Ernte ist vor der Ernte

Aufgrund des besonders engen Zeitfensters, das zwischen Ernte, Aufbereitung und Aussaat von Rapssaatgut selten mehr als drei Wochen betrage, stehe die Branche während der behördlichen GVO-Untersuchung bei Rapssaatgut unter enormem Druck, so der Verband. Erklärtes Ziel von Züchtern wie Länderbehörden sei es, die Untersuchung rechtzeitig vor der Aussaat abzuschließen, um ein unbeabsichtigtes Ausbringen von Saatgut mit technisch und biologisch im Einzelfall nicht vermeidbaren GVO-Spuren zu verhindern.

"100-Prozent-Garantie gibt es nicht"

Zusätzlich zu den behördlichen Untersuchungen unterhielten auch die Züchtungsunternehmen selbst aufwändige Qualitätssicherungsprogramme, um die rechtliche Vorgabe des Nichtvorhandenseins von GVO zu erfüllen. "Alle Vorsorgemaßnahmen können aber keine Garantie bieten, dass es im offenen und globalen System Landwirtschaft nicht doch zu unbeabsichtigten und technisch wie biologisch unvermeidbaren Einmischungen kommen kann", erklärte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.

Bedarf an standardisierten Methoden

Um den Nachweis auf Nulltoleranz absolut zu erbringen, müsste jedes einzelne Saatkorn auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht und damit zerstört werden. Eine schnelle Informationsübermittlung sei zwar ein wichtiger erster Schritt, um wirtschaftliche Schäden für Landwirte und Züchter zu vermeiden; zur Beendigung der permanenten Rechtsunsicherheit müsse aber unbedingt die Festlegung von Saatgutschwellenwerten sowie standardisierter Methoden von der Probenahmen bis zur Analytik folgen, so Schäfer.

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