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Forst

Rohholz-Rahmenvereinbarung rückt näher

am Dienstag, 04.03.2014 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Holzwirtschafts- und Forstwirtschaftsrat arbeiten an einer Rahmenvereinbarung für den Handel von Rohholz. Ein Ausschuss soll jetzt Auslegungsfragen klären und das Dokument juristisch geprüft werden.

Der endgültige Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR) ist nach der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe aus der Forst- und Holzwirtschaft wieder einen Schritt näher gerückt.
 
Wie die vom Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) und dem Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) gegründete Plattform Forst & Holz mitteilt, einigten sich die Verhandlungsparteien in der jüngsten Sitzung in Kassel auf die Einrichtung eines ständigen Ausschusses zur RVR (StA RVR). Dieser soll für Auslegungsfragen zuständig sein und die praktische Umsetzung sowie die Weiterentwicklung der RVR koordinieren und begleiten. Des Weiteren steht nach einer abschließenden Einigung eine juristische Prüfung des Gesamtdokuments an.

Neue Regeln zu Vermessung und Sortierung von Rohholz

Beide Verhandlungsgruppen zeigten sich zuversichtlich, dass eine endgültige Einigung noch in der ersten Jahreshälfte 2014 erzielt werden kann. "Wir haben einen weiteren bedeutenden Schritt gemacht, der uns der Fertigstellung der RVR deutlich nähergebracht hat", resümierte der Leiter der gemeinsamen Arbeitsgruppe, Klaus Jänich. Wenige offene Punkte seien zur Erarbeitung von Kompromissvorschlägen in einzelne Expertengruppen gegeben worden.
 
Die RVR enthält nach Angaben der Plattform Bestimmungen für die Vermessung und Sortierung von Rohholz, welche in einem mehrjährigen Verhandlungsprozess erarbeitet wurden. Während das 2006 abgeschaffte Gesetz zur Handelsklassensortierung für den Rohholzhandel (HKS) recht unveränderlich war, wird die RVR als privatrechtliche Rahmenvereinbarung von den Verhandlungspartnern als ein "lebendiges Werk" bezeichnet. Änderungen von Marktgepflogenheiten sollen demnach künftig berücksichtigt, die Bestimmungen der RVR regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
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