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BVO-Saatguthandelstag

Saatgut: Doppelte Lizenzgebühren wie Nachbarländer

am Dienstag, 14.06.2016 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Deutsche Saatgutvermehrer sehen große Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Ländern. Die Lizenzgebühren sind hierzulande teilweise doppelt so hoch.

Die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen in den einzelnen Ländern der Europäischen Union war ein großes Thema beim Saatguthandelstag, den der Bundesverband der Vermehrungsorganisationen (BVO) in Magdeburg veranstaltet hat. Verbandsvorsitzender Jörg Hartmann betonte: Deutsche Saatgutvermehrer seien aus mehreren Gründen im Wettbewerb mit ihren Nachbarn im europäischen Ausland benachteiligt.

Problem 1: Hohe Lizenzgebühren für Züchter

Lizenzgebühren der Züchter für die gleichen Sorten in Ländern wie Polen oder Dänemark liegen mitunter nur bei der Hälfte des deutschen Niveaus. Die unterschiedlichen Anforderungen benachteiligen laut Hartmann die deutschen Vermehrer insbesondere in grenznahen Regionen und in Jahren mit hohen frost- oder dürrebedingten Ausfällen und einem entsprechenden Nachsaatbedarf.

Problem 2: Unterschiedliche Qualitätsanforderungen

Die hiesigen Vermehrer müssen nach dem deutschen Recht deutlich höhere Qualitätsanforderungen erfüllen  als ihre Konkurrenten in anderen Ländern.

Karl-Theodor Siebels, stellv. BVO-Vorsitzender, gibt dafür ein Beispiel: Das deutsche Saatgutrecht schreibt beim Z-Saatgut im Fall von Weizen eine Keimfähigkeit von mindestens 92 Prozent vor und beim Besatz maximal sechs artfremde Körner in einer 500-Gramm-Probe. Nur Ware dieser Qualität darf exportiert werden. Für ausländische Ware der gleichen Sorte gelte hingegen nach EU-Recht eine Keimfähigkeit von minimal 85 Prozent und ein Besatz von zehn Körnern. Ausländische Ware mit diesen Qualitäten könne problemlos nach Deutschland eingeführt werden.

Hartmann forderte eine Anpassung der Qualitätsanforderungen, möglichst auf deutsches Niveau.

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