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Pflanzenschutzmittel

Sachkundenachweis: Was Sie wissen sollten

am Donnerstag, 21.01.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Wer Pflanzenschutzmittel kauft, braucht seit Ende November 2015 einen Sachkundenachweis. Aber wer bringt die geforderte Sachkunde mit und wer muss sich weiterbilden? Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Sachkundenachweis ist seit November 2015 Pflicht

Ab dem 26. November 2015 dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Anwendung zugelassen sind, nur noch verkauft werden, wenn der Käufer seinen Sachkundenachweis vorlegt. Doch was bedeutet das im Einzelnen? Wer bekommt überhaupt einen Sachkundenachweis und wie wird er beantragt? Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Kann ich noch einen Antrag stellen?

Anträge können auch nach dem 26.05.2015 gestellt werden. Allerdings werden nicht mehr alle Berufsabschlüsse pauschal anerkannt. Welche Tätigkeiten zurzeit anerkannt werden können, finden Sie unter dem Artikel Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat: Pflicht ab 2015! 

Folgende Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2016:

  • Altsachkundige (Personen, die vor dem 14.02.2012 sachkundig waren), die Ihren Antrag ab 1. Januar 2016 stellen, müssen dem Antrag zusätzlich zu der Kopie ihres Berufsabschlusszeugnisses (z. B. Landwirts-, Gärtner-, Forstwirtsurkunde, Studienzeugnis, Zeugnis über bestandene Sachkundeprüfung etc.) eine Kopie einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme im Pflanzenschutz beilegen. Ohne einer solchen Teilnahmebescheinigung kann der Antrag nicht bearbeitet und die Sachkunde nicht anerkannt werden!
  • Für Personen, die am 14.02.2012 in Ausbildung zu einem sachkundeanerkennungsfähigen Beruf befanden oder die nach dem 14.02.2012 mit einer Ausbildung zu einem sachkundeanerkennungsfähigen Beruf begonnen haben oder noch beginnen werden, gilt diese Regelung nicht.

Warum habe ich noch keine Zahlungsaufforderung erhalten?

Ich habe einen Bewilligungsbescheid erhalten, aber noch keine Zahlungsaufforderung. Der Zeitraum zwischen Bewilligungsbescheid und der Zahlungsaufforderung kann bis zu 3 Wochen betragen. Bitte nehmen Sie vorher keine Zahlungen vor und haben Sie noch etwas Geduld.

Ich habe bezahlt, wann kommt der Sachkundenachweis?

Ich habe bezahlt, aber noch keinen Sachkundenachweis erhalten. Der Versand des amtlichen Sachkundenachweiseses erfolgt über einen zentralen Druckdienst in Deutschland. Hier kann der Zeitraum von der Zahlung bis zum Versand 6 bis 8 Wochen betragen.

Wo kann ich einen Sachkundelehrgang machen?

Bei der Beantragung der neuen Scheckkarte hat sich herausgestellt, dass ich nicht sachkundig im Pflanzenschutz bin. Wo kann ich einen Lehrgang und eine Prüfung zur Erlangung der Sachkunde machen? Informationen zu den von der LWK angebotenen Sachkundelehrgängen/-prüfungen finden unter dem Artikel Pflanzenschutz-Sachkundelehrgänge und -prüfungen .

Kann ich Pflanzenschutzmittel kaufen, wenn die Scheckkarte noch nicht vorliegt?

Ich möchte Pflanzenschutzmittel einkaufen, die für berufliche Verwender zugelassen sind. Dazu benötige ich den neuen Sachkundenachweis, der mir jedoch noch nicht vorliegt. Falls Ihnen bereits der amtliche Bewilligungsbescheid vorliegt, können Sie diesen anstelle der Scheckkarte beim Handel vorzeigen und später eine Kopie des Sachkundenachweises nachreichen. In vielen Fällen reicht auch die Angabe der Identifikationsnummer, die Sie beim Online-Antrag erhalten haben, aus.

 

Wo bekomme ich eine vorrübergehende Bescheinigung?

Falls Ihnen noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt, senden Sie uns bitte per E-Mail eine Nachricht, dass Sie für den Einkauf von Pflanzenschutzmitteln eine vorübergehende Bescheinigung über die Anerkennung Ihrer Sachkunde benötigen, die Sie in der Regel zeitnah per Mail erhalten. Die Mail senden Sie bitte an: petra.raecker@lwk-niedersachsen.de.

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