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Abdrift auf Nachbarfeld

Schaden durch abgedriftetes Pflanzenschutzmittel: Landwirt verurteilt

Pflanzenschutzmittel wird auf einem Kartoffelfeld ausgebracht
am Freitag, 27.01.2023 - 11:02 (1 Kommentar)

Ein Landwirt aus Rheinland-Pfalz muss seinem Kollegen 80.000 Euro Entschädigung zahlen. Er habe mit seinem Pflanzenschutzmittel das Nachbarfeld kontaminiert.

Wie das Landgericht Frankenthal nun berichtet, kam es Ende Dezember zu einem Urteil gegen einen Landwirt aus Rheinland-Pfalz. Seinem Kollegen sei durch abgedriftetes Pflanzenschutzmittel ein Ernteschaden entstanden.

Deshalb muss der Kartoffelbauer nun seinen Nachbarn entschädigen und ihm 80.000 Euro bezahlen (Urteil vom 22.12.2022, Az. 8 O 66/21).

Rucola durch Pflanzenschutzmittel für Kartoffeln kontaminiert

Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat den Landwirt zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von fast 80.000 Euro an seinen Nachbarbauern verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer hatte er auf seinem Kartoffelacker ein Pflanzenschutzmittel versprüht und damit den auf dem Nachbarfeld angebauten Rucola unbrauchbar gemacht, wie das Gericht erklärt.

Denn das von ihm ausgebrachte Mittel sei zwar für die Kartoffelpflanzen, nicht aber für den Rucola zugelassen gewesen. Die Ernte war für den Bauern des Nachbarfeldes deshalb nicht mehr zu vermarkten, so das Gericht.

Abdrift: Pflanzenschutzmittel von Wind auf Nachbarfeld geweht

Nach den Ausführungen der sachverständig beratenen Kammer sei es vermutlich durch aufgetretene Winde zu einer Abdrift des Pflanzenschutzmittels vom Kartoffel- auf den benachbarten Rucola-Acker gekommen.

Wird bei Salat eine Kontaminierung damit festgestellt, könne er meist nicht mehr verkauft werden. Die gesetzlich zulässigen Grenzwerte seien hier um mehr als das 10-fache überschritten worden, so die Kammer. Der Rucola landete daher auf dem Kompost.

Kartoffelbauer muss Rucola-Erzeugerbetrieb entschädigen

Dem geschädigten Gemüsebauern könne gemäß dem Urteil auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er keine Vorkehrungen getroffen hatte, um seine Ernte vor Kontaminationen zu schützen. Vielmehr müsse derjenige, der ein Pflanzenschutzmittel ausbringe, darauf achten, dass für die umliegenden Felder keine Gefahren entstehen, erklärt das Landgericht weiter.

Der Kartoffelbauer muss nun den Rucola-Erzeugerbetrieb entschädigen und ihm die entgangenen Erträge abzüglich ersparter Aufwendungen für nicht mehr erforderliche Ernte, Verpackung und Transport erstatten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.

Mit Material von Landgericht Frankenthal (Pfalz)

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