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Pflanzenschutz

Schulze will Ausgleichsflächen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Glyphosat buchstabiert auf Boden
am Dienstag, 06.11.2018 - 11:55 (Jetzt kommentieren)

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen Plan für den Glyphosatausstieg vorgelegt. Gleichzeitig fordert sie einen Mindestanteil unbehandelter Ackerflächen als Gegenleistung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen.

Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem soll das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen dürfen.

Das heißt: Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, sollen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren.

Dieser Anwendungsvorbehalt soll nicht nur für Glyphosat gelten, sondern für alle Pflanzenschutzmittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen.

Schulze: "Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern.“

Schulze fordert Glyphosatausstieg bis 2023

Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist es möglich und erforderlich, folgende Beschränkungen in die
Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen:

  • Verbot von Glyphosat in ökologisch sensiblen Gebieten und in Wasserschutzgebieten
  • Verbot der Vorsaat- und Stoppelbehandlung und der Sikkation im Ackerbau sowie bei Sonderkulturen; diese Teilverbote dürfen durch pauschale Rückausnahmen nicht leerlaufen
  • Festlegung eines generellen Gewässerabstandes in Anlehnung an die Regelungen zu Gewässerrandstreifen

Das Umweltressort will in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergansfrist Ende 2023 "verbindlich und umfassend beendet".
 

Klöckner: Geregelte Zuständigkeiten nicht in Frage stellen

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte als Reaktion auf die Ankündigung ihrer Kollegin im Umweltressort, dass sie bereits im April dieses Jahres ein Eckpunktepapier zu einer Minderungsstrategie für Glyphosat vorgelegt habe.

"Wir haben vereinbart, mit einer systematischen Minderung den Einsatz von Glyphosat und glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich einzuschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden", schreibt Klöckner.

Wichtig sei es es jetzt, zügig zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen und den Entwurf endlich in die Ressortabstimmung zu geben. Dies müsse vor allem rechtssicher geschehen. Es helfe nicht weiter, bereits geregelte Zuständigkeiten wieder einmal in Frage zu stellen.

IVA: Tiefgreifende Reformen im Zulassungssystem nötig

Der unabgestimmte Vorstoß des Bundes­umweltministeriums zum Glyphosat-Ausstieg ist nach Auffassung des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) ein weiterer Beleg dafür, dass im deutschen Zulassungssystem tiefgreifende Reformen nötig sind. "Ministerien und Behörden planen unkoordiniert nebeneinander her, während weiterhin rund 500 Anträge für neue Pflanzenschutzmittel auf Bearbeitung warten", so der IVA.

Der Verband hält insbesondere das vorgebrachte Argument, Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat als die wesentliche Bedrohung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft anzusehen, für wissenschaftlich nicht haltbar. Dass durch Unkrautbekämpfung Nahrungsquellen für Insekten verloren gingen, sei unbestreitbar – dies sei jedoch keine Besonderheit von Herbiziden.

Auch der ökologisch wirtschaftende Landwirt bekämpfe Unkräuter als unerwünschte Nahrungskonkurrenz seiner Kulturpflanzen – durch mechanische Maßnahmen wie den Pflug. „Wollte man der Logik des Umweltministeriums folgen, müsste auch der Öko-Landwirt für jede mechanische Unkrautbekämpfung einen Ausgleich schaffen“, so IVA-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietrich Pradt.

Mit Material von BMU, IVA, BMEL

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