Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bedeutet auch, sich selbst zu schützen. Das ist bei vielen Mitteln in der Gebrauchsanweisung sogar vorgeschrieben. Doch wie soll die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) genau aussehen?
Marktübersicht zertifizierter Schutzausrüstung
Dazu aktualisiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) regelmäßig eine Marktübersicht. Gemeinsam mit Herstellern, Verbänden und Institutionen stimmt sich das BVL darüber ab, welche Schutzanzüge, Handschuhe, Schürzen und Co. sich als Schutzkleidung eignen.
In der PSA-Datensammlung des BVL sind zertifizierte Produkte aufgeführt, für welche Zwecke sie sich eignen und wer die Hersteller und Vertreiber sind. Das BVL sieht die Marktübersicht als Serviceangebot auf Basis einer Herstellerabfrage, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle genannten Produkte erfüllen die Anforderungen des BVL und eignen sich für den Einsatz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Hersteller und Fachhandel können weitere, derzeit noch nicht gelistete Schutzkleidung per Mail an PSA-DB-Pflanzenschutz@bvl.bund.de melden.
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