Das schreibt Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Medienmitteilung. So wird im Saatgutbereich neu auch Vermehrungsmaterial von Weinreben und Saatgut von nicht zugelassenen Pflanzensorten der Acker- und Futterbauarten vom Abkommen erfasst. Damit kann dieses frei zwischen der Schweiz und der EU gehandelt werden.
Weiter wird durch die Aktualisierung der Handel mit Palmengewächsen erleichtert. Die Parteien wollen das Abkommen aus dem Jahr 1999 parallel zu den laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen regelmässig weiterentwickeln. (lid)
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