Die Knickpflege durch Landwirte trägt erheblich zur Artenvielfalt in Schleswig-Holstein bei. Seit dem 1. Oktober ist die Knickpflege wieder erlaubt. Seit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes 2016 ist diese Arbeit mit Rücksicht auf die Brutzeit von hiesigen Vogelarten bis zum letzten Tag des Februars erlaubt.
Die in Deutschland einzigartigen grünen Wälle prägen seit 200 Jahren die Landschaft in Schleswig-Holstein. Sie bieten bis zu 1800 Arten einen wichtigen Lebensraum und erfüllen daher eine bedeutende ökologische Funktion. Damit dies so bleibt, müssen die Knicks gepflegt beziehungsweise auf den Stock gesetzt werden, damit sich aus ihnen keine Baumreihen entwickeln.