Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Allgemeines

Stickstoffdüngung: So finden Sie die richtige Menge

am Dienstag, 12.05.2015 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Viel hilft viel - nicht immer. Wer bei der Stickstoffdüngung die richtige Aufwandsmenge finden will, muss verschiedene Faktoren im Blick haben. Auch die Ansprüche der Ackerfrüchte sind zu beachten. Ein Überblick.

Die im Boden verfügbare Stickstoffmenge muss auf jedem Schlag für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich ermittelt werden.
 
Nmin-Probenahme

Die empfohlene Stickstoffdüngung ergibt sich aus dem fruchtartensapezifischen Sollwert in Kilogramm je Hektar (kg/ha). Davon abgezogen wird der Nmin-Gehalt im Boden. Die ermittelten Nmin-Richtwerte unterstellen eine normale N-Nachlieferung, normale Restnitratwerte im Herbst des jeweiligen Vorjahres und regionsspezifische Niederschlagsmengen. Sie bedürfen zum Teil noch der Korrektur um betriebs- oder schlagspezifische Besonderheiten.
 
Weitere Abzüge vom Sollwert sind notwendig bei
  • erhöhter Nachlieferung (langjährig hohe Düngung mit Wirtschaftsdüngern oder anderen organischen Düngern; Leguminosenvorfrucht, Gemüsevorfrucht, Grünlandumbruch in den letzten fünf bis sieben Jahren),
  • hohen Restnitratwerten im Herbst des jeweiligen Vorjahres sowie
  • unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen im Vergleich zur übrigen Region.
 
Zuschläge zum Sollwert von den Werten sind notwendig bei
  • verminderter Nachlieferung,
  • niedrigen Restnitratwerten im Herbst des jeweiligen Vorjahres,
  • überdurchschnittlich hohen Niederschlägen in Teilen einer Region und/oderbei überdurchschnittlich hohen Niederschlagsmengen nach dem Termin der Messung.

 

Winterraps: Sollwert bei 200 kg N/ha

Der Sollwert 200 Kilogramm Stickstoff je Hektar (kg N/ha) für Winterraps wurde in den jüngsten Versuchen im Allgemeinen bestätigt. Bei schlechter Bestandesentwicklung im Frühjahr und/oder standortbedingter schlechter N-Nachlieferung sind Zuschläge von 20 bis 40 kg N zu empfehlen, bei guten Bedingungen können Abzüge in gleicher Höhe vorgenommen werden.
 
Die bisherige Empfehlung, die Stickstoffdüngung zu Raps bei Erträgen über 40 dt/ha um 30 Kilo zu erhöhen, konnte in den Versuchen nicht mehr bestätigt werden.
  • Blütenbehandlung im Raps steht an ...

Wintergetreide: Neues bei Sollwertkorrekturen

Die Sollwerte für Wintergetreide sind geblieben, jedoch gibt es bei den Sollwertkorrekturen Neuerungen.
 
Für Gerste und Triticale wird als Sollwert wie bisher 190 kg N/ha angesetzt, für Roggen 150 kg N/ha, für Futterweizen 210 kg N/ha und für Backweizen 230 kg N/ha. Diese Empfehlung gilt für alle Vorfrüchte außer Getreide.

Stoppelweizen: Zwischendüngung in der Schossphase

Bei Stoppelweizen sollte die N-Düngung um 20 kg/ha erhöht werden und zwar als Zwischendüngung in der Schossphase. Bei zu erwartenden niedrigen Erträgen und Trockenheit empfiehlt es sich, die Abschlussdüngung um 20 bis 40 kg N/ha zu reduzieren.
 
Wie bei Winterraps sollte bei schlechter Bestandesentwicklung im Frühjahr und/oder standortbedingter schlechter N-Nachlieferung ein Zuschlag von 20 bis 40 kg N/ha erwogen werden, bei guten Bedingungen können bei Getreide Abzüge von 20 kg N/ha vorgenommen werden.

Zuckerrüben: Sollwert von 160 kg N/ha

Für Zuckerrüben gilt der Sollwert 160 kg N/ha. Bei einer standortbedingten schlechten N-Mineralisation sind Zuschläge von 20 bis 40 kg/ha anzuraten, auf fruchtbaren Böden mit hoher N-Lieferung kann der Sollwert um 20 kg/ha herabgesetzt werden.

Kartoffeln: Sollwert von 160 kg N/ha

Auch für Kartoffeln steht weiterhin der Sollwert 160 kg N/ha. Er ist an die verschiedenen Verwertungsrichtungen, den Standort und die Bewirtschaftungsverhältnisse anzupassen. Der Sollwert sollte bei Frühkartoffeln um 40 kg N/ha und beim Anbau von Industriekartoffeln um 30 kg N/ha je 100 dt bei einem Ertragsniveau von mehr als 500 dt/ha erhöht werden, bei schlechter Bestandesentwicklung und/oder Mineralisation um 20 kg N/ha.
 
Abschläge von 20 bis 40 kg N/ha sind bei Pflanzkartoffeln, bei Qualitätsspeisesorten je nach Sorte sowie bei standortbedingter guter N-Nachlieferung vorzunehmen.

Mais: Sollwert von 180 kg N/ha

Der Sollwert 180 kg N/ha für Mais bleibt ebenfalls unverändert. Bei langjähriger organischer Düngung sollte der Sollwert um 40 kg N/ha nach unten korrigiert werden. Bei standortspezifisch schlechter Nachlieferung empfiehlt sich auf Maisflächen ein Zuschlag von 20 kg, bei guten Bedingungen ein Abzug in gleicher Höhe.

Flächen mit langjähriger organischer Düngung: Sollwert um 20 kg N/ha heruntersetzen

Auf Flächen mit langjährig organischer Düngung ist der Sollwert in der Regel um 20 kg N/ha niedriger anzusetzen.
 
Im Maisanbau wird bei diesen Bedingungen ein Abzug von 40 kg N/ha vorgesehen. Im Vergleich zu anderen Früchten kann Mais den aus dem Boden mineralisierten Stickstoff wesentlich besser nutzen.
 
Darüber hinaus beinhalten die Empfehlungen zu den einzelnen Früchten weitere Anpassungen an den Standort, die Bewirtschaftung und die Witterung. Dabei sollte die Summe der Zu- und Abschläge bei diesen zusätzlichen Anpassungen 40 kg N/ha nicht überschreiten, bei Mais nicht 20 kg N/ha.

Nach Grunddüngungsvorfrucht: Sollwert um bis zu 20 kg N/ha reduzieren

Nach Gründüngungsvorfrucht kann der Sollwert der Hauptfrucht je nach Aufwuchsmenge und Abfriertermin der Gründüngung bis zu 20 kg N/ha reduziert werden.

Marschböden: Zuschläge in Abhängigkeit von der Ackerfrucht

Für Marschböden gibt es wie bisher Zuschläge bei der Stickstoffdüngung und zwar für
  • Winterweizen 20 bis 60 kg N/ha,
  • für Winterraps und alle Wintergetreidearten 20 bis 40 kg N/ha.
  • NRW: Hochburg der Nitratbelastung ...

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...