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Pflanzenschutzmittel

Strengere EU-Kriterien für endokrine Disruptoren

am Donnerstag, 16.06.2016 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Die EU-Kommission hat gestern ihre Kriterien zur Bewertung hormonell schädlicher Substanzen vorgelegt. DIe Pflanzenschutzhersteller befürchten den Verlust wichtiger Wirkstoffe.

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Bestimmung sogenannter endokriner Disruptoren im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten vorgelegt. Endokrine Disruptoren sind sowohl natürlich vorkommende als auch chemische Stoffe, die die Funktion des Hormonsystems stören können.

Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten vor, bei der Identifizierung von endokrinen Disruptoren einen soliden wissenschaftsgestützten Ansatz zugrunde zu legen und der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu folgen.

Zudem hat die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Europäische Chemikalienagentur um eine Prüfung gebeten, ob einzelne zugelassene Stoffe, bei denen es Indizien dafür gibt, dass sie endokrine Disruptoren sind, nach den heute vorgelegten Kriterien als endokrine Disruptoren identifiziert werden können.

Bestimmungs-Kriterien im Detail

Die WHO definiert einen Stoff als endokrinen Disruptor, wenn

  • er schädigende Wirkung für die menschliche Gesundheit hat,
  • er eine endokrine Wirkungsweise aufweist
  • und wenn eine Kausalbeziehung zwischen der schädigenden Wirkung und der endokrinen Wirkungsweise besteht.

In den vorgelegten Kriterien ist auch festgehalten, wie die Bestimmung eines endokrinen Disruptors erfolgen sollte, nämlich

  • unter Heranziehung aller relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse,
  • mit einer Gewichtung der Erkenntnisse nach ihrer Beweiskraft („Weight-of-evidence“-Ansatz)
  • und mit einer robusten systematischen Überprüfung.

Pflanzenschutzhersteller warnen vor Folgen

Nach Auffassung der europäischen Pflanzenschutz-Hersteller taugen die gestern vorgestellten Vorschläge der Europäischen Kommission zu Kriterien für endokrine Disruptoren in der Praxis nicht für eine verlässliche Unterscheidung zwischen schädliche und harmlose Stoffe. Die Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO sei für regulatorische Entscheidungen zu allgemein gehalten.

„Angesichts der besonders strengen rechtlichen Vorgaben im Pflanzenschutzrecht bergen diese Kriterien das Risiko, dass Substanzen betroffen sein können, die gesundheitlich unbedenklich, aber zugleich in der Landwirtschaft – etwa bei der Pilzbekämpfung – zur Produktion sicherer Lebensmittel unverzichtbar sind“, erklärte IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler und fügte hinzu:

„Daher ist es unerlässlich, Aspekte wie Exposition und Wirkstärke eines Stoffs in die Bewertung einzubeziehen. Andernfalls schütten wir das sprichwörtliche Kind mit dem Bade aus, wenn Landwirten keine ausreichende Mittelpalette mehr zur Verfügung steht, um gefährliche Schadpilze im Getreide zu bekämpfen.“

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