Das Bundesumweltministerium hat vor Kurzem die Beteiligung der Öffentlichkeit zur strategischen Umweltprüfung für das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrateinträge aus Anlagen zur Lagerung von Gülle und Jauche eingeleitet.
Bis zum 24. November 2016 haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu dem Aktionsprogramm eine Stellungnahme abzugeben.
Inhalte des nationalen Aktionsprogramm
- ein Teilprogramm zur Bauweise und zum Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft und vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (sog. JGS-Anlagen)
- ein Teilprogramm zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen. Dieses Teilprogramm wurde gleichzeitig unter der Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitet.
Neue Vorschriften: Bauweise JGS-Anlagen
Die Bestimmungen, nach denen die JGS-Anlagen wie Güllebehälter zukünftig gebaut und betrieben werden sollen, haben die Länder in einem Antrag festgehalten. Dieser liegt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor.
Zukünftig sollen:
- JGS-Anlagen so gebaut und betrieben werden, dass dunghaltige Stoffe nicht austreten können
- bei Undichtheiten ausgetretene Stoffe schnell und zuverlässig erkannt werden
- im Falle einer Störung oder eines Unfalls die ausgetretenen Stoffe ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder beseitigt werden.
Nächste Schritte
Die jeweiligen Umweltberichte und Teilprogramme werden vom 26. September bis 25. Oktober 2016 beim BMUB und BMEL in Bonn und Berlin öffentlich ausgelegt. Außerdem können alle Dokumente im Internet heruntergeladen werden. Das Teilprogramm zu JGS-Anlagen steht unter www.bmub.bund.de/N50264/ zum Download bereit.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 24. November 2016. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird eine Auswertung vorgenommen und veröffentlicht. Gegebenenfalls wird das Aktionsprogramm angepasst.
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