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Düngeverordnung

Vorsicht vor Strafen bei Gülleausbringung

Gülle im Winter
am Dienstag, 20.02.2018 - 12:53 (Jetzt kommentieren)

Der Umweltermittlungsdienst prüft, ob ein Landwirt in Schleswig-Holstein seine Gülle gemäß der neuen Düngeverordnung eingehalten hat. Es drohen empfindliche Strafen.

Ein Landwirt in Hornsmühlen in Schleswig-Holstein brachte vergangene Woche auf einem Acker in Hanglage zu einer Au Gülle aus. Mit dem tauenden Schneewasser ist diese in einen Bach geflossen. Jetzt prüft der Umweltermittlungsdienst, ob es sich um eine strafbare Gewässerverunreinigung handelt. Dem Landwirt könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen, berichtet Polizeioberkommissar Peter Mannke vom Umweltermittlungsdienst des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers.

Die wichtigsten neuen Regeln der Düngeverordnung

Die Behörden müssen nun prüfen, ob der Landwirt die Beschränkungen der Düngeverordnung eingehalten hat. Mit der Novellierung der Düngeverordnung wurden die Regeln zur Düngung auf nicht aufnahmefähige Böden konkretisiert.

Mit Material von kn-online.de

Gülleverschlauchung: Ein Praktikerbericht

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