
Handelsabschlüsse zwischen zwei Parteien, die auf eine effektive Erfüllung ausgerichtet sind, werden als Kassamarkthandel bezeichnet. Der Weizenverkauf vom Landwirt an den Erfassungshändler gehört beispielsweise zum Kassamarkthandel. Der Warenaustausch ist folglich der wesentliche Beweggrund, um am Kassamarkt aktiv zu werden. Dabei werden Kassamarktpreise erzielt.
Es gibt zwei Arten vom Kassamarkthandel:
- Spothandel - eine zeitnahe Erfüllung mit Waren
- Forwardhandel - eine spätere Erfüllung mit Waren
Kassamarkt vs. Warenterminkontrakt
Der Unterschied zwischen den Kassamarktgeschäften und Warenterminkontraktgeschäften ist, dass der Warenaustausch bei Warenterminkontraktgeschäften nur selten das Ziel der Marktteilnehmer ist. Auch der Spothandel unterscheidet sich vom Warenterminkontrakthandel: Hier gibt es eine zeitliche Dimension zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung.
Warenterminkontrakte: Das sind die Merkmale
Warenterminkontrakte auch Futures genannt sind:
- rechtlich bindende Vereinbarungen mit einer
- genau definierten Leistung und
- Ausführung zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft
So sind Warenterminkontrakte ausgestattet
Folgende Parameter werden bei Warenterminkontrakten nicht individuell zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt, sondern sind in den Futuresspezifikationen genau festgelegt:
- Preis
- Qualität
- Erfüllungszeitraum
- Erfüllungsort
Beispiel einer Futuresspezifikation: 50 Tonnen Brotweizen aus EU-Herkunft, mindestens elf Prozent Protein, und maximal 15 Prozent Feuchtigkeit.
Diese exakte Nominierung wird als Standardisierung bezeichnet.
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