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Weinmarktreform: EuRH zieht Zwischenbilanz

am Montag, 16.07.2012 - 13:13 (Jetzt kommentieren)

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) zieht in einem Sonderbericht eine Zwischenbilanz der Weinmarktreform. Er ist nicht von der Wirtschaftlichkeit der Marktordnungsreform überzeugt.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist nicht von der Wirtschaftlichkeit der seit 2008 durchgeführten Reform der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) für Wein überzeugt - er ortet sogar eine "Widerspruchsproblematik" - und hat in einem Sonderbericht (Nr. 7/2012) Empfehlungen zur Verbesserung ausgesprochen. Diese beziehen sich sowohl auf die festgelegten Rodungsmaßnahmen als auch auf die "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen".

Weinmarktreform sollte Wettbewerbsfähigkeit verbessern

Die EU hatte als größter Weinerzeuger der Welt (60 Prozent Anteil) im Jahr 2008 eine Reform der Gemeinsamen Marktordnung beschlossen. Hintergrund war der hohe Konsumrückgang in den bedeutendsten Erzeugerländern (Spanien, Frankreich und Italien) in den vergangenen Jahrzehnten und eine überproportionale Importsteigerung im Zeitraum 2000/2001 bis 2008/2009, die zu einem strukturellen Weinüberschuss von geschätzten 18,5 Millionen Hektolitern (hl) geführt hat.
 
Mit einer "Rodungsprämie" (1,074 Milliarden Euro für drei Jahre) und der "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" (4,2 Milliarden Euro für Zehn-Jahreszeitraum) als Schwerpunkte sollten die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Winzer verbessert und ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage hergestellt werden.
 
Überschussproblem bleibt ungelöst
 
"Die Überprüfung hat nun gezeigt, dass die EU-Weinproduktion durch die Rodungsregelung von 2008 bis 2011 jährlich nur um 10,2 Millionen Hektoliter (Mio. hl), anstelle der vorgegebenen 18,5 Mio. hl, verringert wurde", erläutert Präsidiumsmitglied Harald Wögerbauer. Den Grund dafür sieht der EuRH in einer "falschen Annahme des strukturellen Überschusses" und rät, basierend auf den nun vorliegenden Daten, einschließlich der geplanten Liberalisierung der Pflanzungsrechte eine "neue Schätzung des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage vorzunehmen". Zudem ist der Hof der Auffassung, dass die Beihilfesätze zu hoch sind und "durch Erzielung besserer Ergebnisse mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen eine höhere Wirtschaftlichkeit erreichbar gewesen wäre". Bei weiteren Rodungen sollten diese auf jeden Fall auf modernisierten Rebflächen vermieden werden.
 
Umstruktrierungspläne präziser formulieren
 
Durch "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" sollten Einkommenseinbußen während der Anpassung des Betriebes abgefert werden. Zusätzlich sollte diese Maßnahme ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten sein. Hier kommt der EuRH zum Schluss, dass sie zwar für große Teile der EU-Weinanbaugebiete beachtliche Wirkung gezeigt habe, "Ertragssteigerungen infolge von Umstrukturierungen ohne erkennbare Effekte auf den Gesamtverbrauch die Wirkung der Flächenrodung jedoch teilweise wieder zunichte gemacht haben". Empfohlen wird deshalb eine "präzisere Definition der zuschussfähigen Umstrukturierungsvorhaben", insbesondere jener, die als "Verbesserungen der Rebflächenbewirtschaftungstechniken" gelten.

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