Bis 31. Dezember 2016 können private und kommunalte Waldbesitzer einen Zuschuss für die Anlage eines Weiserflächenpaares im Wald beantragen. Weiserflächenpaare werden mit einer Pauschale von 145 Euro je Zaun gefördert. Damit sollten die Materialkosten in etwas abgedeckt sein.
Weiserflächen-Zuschuss beantragen: So geht's
Interessierte Landwirte können den Zuschuss bei der örtlich zuständigen Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes beantragen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen Waldbesitzern für Fragen zu Auswahl der Flächen und Errichtung des Zaunes beratend zur Seite.
Hintergrund: Das sind Weiserzäune
Weiserflächen sind ein einfaches Hilfsmittel, um aufzuzeigen, wie groß das Verjüngungspotenzial von Waldbeständen ist, wie sich die Verjüngung vor Ort entwickelt und wie sie durch Schalenwildverbiss, andere Pflanzenfresser, die Wuchspotenziale des Standortes oder durch unterschiedliche Konkurrenzkraft der Pflanzen beeinflusst wird. Sie bestehen aus einer gezäunten Fläche - dem Weiserzaun - und einer benachbarten, ungeschützten Vergleichsfläche.
Die verstärkte Neuanlage zusätzlicher Weiserflächen ist Bestandteil des 10-Punkte-Programms zur Weiterentwicklung der Forstlichen Gutachten, welches 2012 vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Landesjagdverband Bayern, Bayerischen Waldbesitzerverband und BBV vereinbart wurde.
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