Seit 2019 sind neonicotinoide Insektizide in der Rübenpille verboten. Zum ersten Mal waren daher wieder Flächenbehandlungen gegen Blattläuse nötig. Deren Ziel: Schutz der Rüben vor dem Übertragen von Vergilbungsviren durch die Grüne Pfirsichblattlaus. An virusresistenten Sorten wird bereits geforscht.
Der Landwirtschaftliche Informationsdienst Zuckerrübe (LIZ) zieht jetzt sein Fazit aus dem Blattlausmonitoring des vergangenen Jahres.
Schwarze Bohnenlaus schädigt weniger als erwartet
Die Schwarze Bohnenlaus verursacht vor allem Saugschäden. Viren überträgt sie nur in geringem Ausmaß.
Daher wird der Bekämpfungsrichtwert für die Schwarze Bohnenlaus in der Saison 2020 bis zum Reihenschluss auf 30 Prozent hochgesetzt. Danach gelten 50 Prozent.
Achten Sie auf die Grüne Pfirsichblattlaus
Für die Grüne Pfirsichblattlaus liegt der Bekämpfungsrichtwert weiterhin bei 10 Prozent.
Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind unnötige Insektizidbehandlungen zu vermeiden. Daher ist im Monitoring eine separate Ausweisung von Schwarzer Bohnenlaus und Grüner Pfirsichblattlaus nötig.
Die Schwarze Bohnenlaus ist überall auf der Pflanze zu finden, nicht nur im Herzbereich.
Nützlinge fördern und Insektizide sparen
Es ist sinnvoll, die Flächen auf Nützlinge zu kontrollieren, denn sie helfen bei der Bekämpfung.
Sind ausreichend Nützlinge vorhanden, muss bei alleinigem Auftreten der Schwarzen Bohnenlaus nicht zwingend behandelt werden.
Mit fortschreitender Bestandsentwicklung nimmt die Notwendigkeit ab, die Schwarze Bohnenlaus zu bekämpfen.
Zum Saisonstart wird LIZ das Blattlausmonitoring 2020 beginnen und dort auch über die Entwicklungsstadien der Rübe, aktuellen Befall und Bekämpfungsstrategien informieren.
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