Diesen
Zucker dürfen die Produzenten ausnahmsweise an die Lebensmittelindustrie verkaufen. Für nicht verwendete Verkaufszertifikate verlangt die Kommission eine Strafe von EUR 500,-/t. Außerdem stellte die Kommission am Donnerstag im Verwaltungsausschuss ihre Pläne für den zollfreien Import von 300.000 t Zucker in die EU vor. Demnach verzichtet sie auf ein Ausschreibungsverfahren für diese Zuckereinfuhren und will stattdessen gleich den
Importzoll aussetzen.
Damit werde auch für kleine Marktteilnehmer der Zugang zum Weltmarkt erleichtert, hieß es in der Begründung. Sollten die 300.000 t nicht ausreichen, möchte die Kommission, je nach Marktverhältnissen, weitere Mengen zollfrei hereinlassen. Die Maßnahme soll im Verwaltungsausschuss in zwei Wochen abgestimmt werden. Vonseiten der Rübenbauern in der EU beziehungsweise in Österreich sieht man mit der Freigabe von Nicht-Quotenzucker für den EU-Binnenmarkt zwar eine Forderung erfüllt, lehnt aber die zollfreien Importe ab.
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