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Zuckerrüben

EU zahlt Rübenbauern Beiträge zurück

am Mittwoch, 31.07.2013 - 09:25 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Nach jahrelangem Streit soll die EU-Kommission das EuGH-Urteil umsetzen: Rübenbauern und Zuckererzeuger sollen jetzt zu viel gezahlte Beiträge, insgesamt 295 Millionen Euro, zurückerhalten.

Wie der Brüsseler Informationsdienst Agence Europe meldet, hat die Europäische Kommission kürzlich einen Vorschlag verabschiedet, dass die Zuckererzeuger und Rübenbauern in den Jahren 2001/2002 bis 2005/06 zu Unrecht eingehobener Beiträge aus der sogenannten Produktionsabgabe zurückerhalten sollen. Es soll sich um einen Betrag von 295 Millionen Euro handeln. Die Kommission folgt damit nach jahrelangen Streitereien mit der Zuckerwirtschaft einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 27.09.2012, wonach die Berechnung der Produktionsabgabe im genannten Zeitraum nicht korrekt und folglich zu viel eingehoben worden war.
 

Zuckererzeuger müssen Anteil an Bauern weitergeben

Die Richter verlangten eine Neuberechnung für die Zuckerwirtschaftsjahre 2002/03 bis 2005/06 und die Rückzahlung der zu viel eingehobenen Abgaben an die betroffenen Zuckerunternehmen durch die Mitgliedstaaten, die sich die Beträge wiederum aus dem EU-Budget zurückholen könnten. Zusätzlich sind den Zuckererzeugern die in der Zwischenzeit aufgelaufenen Zinsen für die exakt  295,541 Millionen Euro zu erstatten. Die Zuckererzeuger müssen aus der Rückerstattung den Rübenbauern den von ihnen aufgebrachten Anteil an der Produktionsabgabe weitergeben.
 

Zuckerbranche kämpft gegen Abgabe

Die Produktionsabgabe wird seit Jahren von der EU-Zuckerwirtschaft sowohl politisch als auch juristisch bekämpft. Sie diente vor der Reform 2006 zur Abdeckung der Kosten von Exporterstattungen für den damaligen B-Quotenzucker oder für Erstattungen an die Chemische Industrie für die Verwendung von EU-Zucker. Allerdings gewährt die EU seit Jahren schon keine Exporterstattungen für Zucker mehr, sodass aus Sicht der Branche die Rechtsgrundlage für die ungeliebte Abgabe weggefallen sei.
 
Nachdem der EuGH 2008 einer entsprechenden Klage aus der EU-Zuckerwirtschaft erstmalig stattgegeben und die Berechnungen der Abgabe durch die Kommission für falsch erklärt hatte, bot die Kommission 2009 der Zuckerwirtschaft die Rückzahlung von EUR 10 Mio. an. Dies löste neuerliche Empörung und eine weitere Klage beim EuGH aus, die nun in das Urteil vom September 2012 mündete.
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