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Zuckerrüben

Frostgefahr: Rüben jetzt abdecken, Entschädigung sichern

am Mittwoch, 24.12.2014 - 06:29 (Jetzt kommentieren)

Die Wetterdienste melden für Anfang Januar Frost. Landwirte, deren Rüben ab 5. Januar verladen werden, sollten die Mieten jetzt abdecken. Nur so haben sie Anspruch auf Entschädigung aus dem Frostfonds.

Rüben, die Anfang Januar noch draußen lagern, drohen Frostschäden. Denn die Wetterdienste melden ab Anfang Januar stärkere Fröste, die einige Tage andauern sollen (regional bis - 8 °C).  Für Rüben, die in Feldrandmieten lagern, besteht Frostgefahr. Sie können durchfrieren und spätestens beim Wiederauftauen erhebliche Schäden davontragen.
 
Deswegen rufen der Rheinische Rübenbauer-Verband und Pfeifer & Langen dazu auf, die Rüben jetzt abzudecken. Konkret geht es um Rüben, die ab 5. Januar noch verladen und in die Zuckerfabriken geliefert werden sollen. Bei frostgeschädigten Rüben kann es zu Verarbeitungsproblemen und Abzügen kommen. 

Voraussetzungen für Entschädigung aus dem Frostfonds

Rüben, die zuletzt abgeholt werden, sollten zuerst geschützt werden. Die Rüben müssen vor dem Aufkommen stärkerer Fröste (spätestens bis zum 31. Dezember 2014) abgedeckt sein.

Zwar ist die Mietenabdeckung freiwillig - Anspruch auf Enschädigung aus dem Frostfonds besteht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
  • Schäden müssen trotz rechtzeitiger und vollständiger Abdeckung der Mieten entstanden sein
  • Mitteilung der vollständigen Mietenabdeckung innerhalb von drei Tagen nach der Abdeckung an die zuständige Zuckerfabrik.
  • Im Falle der maschinellen Abdeckung übernimmt die Abdeckgruppe die Mitteilung an die Zuckerfabrik.
Landwirte, die ihre Rübenmieten selbst abdecken, finden die Protokolle zur Mietenabdeckung unter www.liz-online.de.
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