Der Einsatz der Präparate soll die Strategien gegen Läuse als Virenüberträger ergänzen. Denn die Blattläuse haben teilweise Resistenzen entwickelt. Die Notfallzulassungen mit dem Wirkstoff Acetamiprid sind für Zuckerrübenbauer deshalb enorm wichtig.
Die zugelassenen Mengen der drei Mittel sind so bemessen, dass insgesamt maximal 30.000 ha behandelt werden können. Das entspricht etwa 7 Prozent der gesamten Rüben-Anbaufläche in Deutschland.
Wirkstoff Acetamiprid erlaubt
Alle Mittel enthalten den Wirkstoff Acetamiprid. Dieser neonikotinoide Wirkstoff wurde in der EU 2018 erneut überprüft und ist zur Anwendung bis 2033 genehmigt. Im Gegensatz zu den Neonikotinoiden Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, die im Freiland verboten sind, ist Acetamiprid um etwa 2.000-fach weniger bienengiftig, so das BVL. Er bleibe zudem nicht so lange im Boden, sodass er nicht in relevanten Mengen von Nachfolgekulturen aufgenommen wird.
Mospilan SG ist seit 2006 regulär in Deutschland für etliche Anwendungen im Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau und in Zierpflanzen zugelassen; das identische Mittel Danjiri seit 2014. Für Mospilan SG und Carnadine gab es bereits 2019 Notfallzulassungen in Rüben.
Als nicht bienengefährlich eingestuft
Die drei Insektizide sind nach umfassender Prüfung als nicht bienengefährlich eingestuft. Die Rübenpflanze ist überdies für Bienen wenig attraktiv, da sie im Anbaujahr gar keine Blüten bildet.
Das BVL hat für die drei Mittel zudem Auflagen zum Schutz von anderen Bestäuberinsekten, des Grundwassers und der Anwender erteilt. Die Notfallzulassungen erfüllen die Kriterien, die das Pflanzenschutzrecht zum Schutz des Naturhaushalts aufgestellt hat, so das BVL.
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