Das Präparat verschwindet vom Acker: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31.12.2018 die Zulassungen des Pflanzenschutzmittels Rebell Ultra (Zulassungsnummer 006983-00).
Der Widerruf gilt auch für die Vertriebserweiterung Pyroquin Ultra (006983-60). BASF als Inhaber der Zulassung hatte den Widerruf beantragt.
Jetzt gelten diese Fristen
Bis zum 30. Juni 2019 darf das Mittel verkauft werden. Diese Abverkaufsfrist sieht das Pflanzenschutzgesetz vor.
Bis zum 30. Juni 2020 müssen Anwender das Präparat aufgebraucht haben. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Weitere Widerrufe im Netz
Das Unkrautbekämpfungsmittel von BASF lässt sich im Vorauflauf oder im Nachauflaufverfahren einsetzen. Im Nachauflauf wird der Wirkstoff über das Blatt und die Wurzeln aufgenommen. Im Vorauflauf gelangt es nur über die Wurzeln in die Unkräuter.
Weitere widerrufene oder ruhende Zulassungen finden Sie im Internet.
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