Der Blattlausbefall in Rüben ist laut Blattlaus-Befallskarte des Monitorings von LIZ, RRV und LWK derzeit zwar leicht rückläufig, Sie sollten Ihre Bestände aber weiter im Blick behalten. Bei einem Läusebesatz von mehr als 10 % befallener Pflanzen, sollte eine Behandlung zur Verhinderung der Virusübertragung und Saugschäden erfolgen.

Behandlungsempfehlung
Bis zum 4-Blattstadium empfiehlt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine Behandlung mit 300 g/ha Pirimor. Bei einem späteren Befallsbeginn/Neubefall sollte mit 140 g/ha Teppeki behandelt werden. Laut Zulassung ist der Einsatz ab dem 6-Blattstadium erlaubt (siehe unten). Bei Carnadine ist die Verfügbarkeit zu beachten.
Erweiterung der bestehenden Zulassung von Tepekki
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bestehende Zulassung des Insektizids Teppeki mit dem Wirkstoff Flonicamid ab dem 30. April 2019 um zwei zusätzliche Anwendungen in Zuckerrübe und Winterraps erweitert.
Bisher gab es übergangsweise für den Zeitraum 1. April bis 29. Juli eine Notfallzulassung für Tepekki gegen Blattläuse in Zuckerrüben. Die Notfallzulassung galt für 10 t beziehungsweise eine Befallsfläche von 71.500 ha Zuckerrüben. Gegen Blattläuse in Zuckerrübe darf Teppeki jetzt ab dem Frühjahr angewendet werden, wenn das sechste Laubblatt der Rüben entfaltet ist, und bis die Rüben erntereif sind. Nach der Anwendung muss eine Wartezeit von 60 Tagen bis zur Ernte eingehalten werden.
Die Anwendung von Teppeki gegen die Grüne Pfirsichblattlaus in Winterraps darf nur im Herbst erfolgen, in einem Zeitraum zwischen der Entfaltung des zweiten und des achten Laubblattes, also vor der Blüte.
Bei beiden Anwendungen darf Teppeki erst nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf eingesetzt werden.
Mospilan SG: Einschränkung auf Bandspritzung aufgehoben
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte kürzlich eine Notfallzulassung für Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt. Am 29. April 2019 wurde die Einschränkung auf die Anwendung als Bandspritzung aufgehoben.
Keine Tankmischungen
Mischungen der Insektizide empfiehlt die LWK nicht. Dann seien kaum noch Wirkstoffwechsel möglich, weil Teppeki nur einmal eingesetzt werden darf.
Zudem steige die Resistenzgefahr bei einer Mittelreduktion und der Bienenschutz sei nicht gewährleistet. Denn ungeprüfte Tankmischungen zweier Insektizide werden als bienengefährlich angesehen.