Die Notfallzulassung für Imidacloprid und Thiamethoxam ist im EU-Nachbarland jetzt in Kraft. Sie gilt wie schon vergangenes Jahr für 120 Tage. Verbunden damit sind neue Auflagen für die Folgefrüchte der Rübenbestände mit Neonicotinoid-gebeizten Rübenpillen.
Das sind die Auflagen für die Folgefrüchte
Im Jahr nach den mit Neonicotinoiden gebeizten Rüben sind nur für Bestäuber unattraktive Pflanzen erlaubt. Dazu zählt Getreide außer Mais.
- Mais darf erst nach einem Jahr Pause in den Boden.
- Raps, Ackerbohnen und andere bienenfreundliche Pflanzen dürfen erst wieder im dritten Jahr nach den gebeizten Rüben gesät werden.
Die Regierung betont, die Notfallzulassungen beruhten auf wissenschaftlichen Kriterien, genehmigt durch das gesetzliche Kontrollgremium. Es gebe bisher keine wirksamen Alternativen, die sich 2022 ausreichend einsetzen ließen.
Das sind mögliche Alternativen gegen Vergilbung durch Blattläuse
Mögliche Alternativen kommen laut französischem Agrarministerium aber voran. Ein Jahr nach dem Start eines Programms dazu seien alle Projekte angelaufen.
Bei den Feldversuchen zeichneten sich mehrere Lösungen ab, um den Vergilbungserkrankungen im Rübenanbau spätestens ab 2024 auch ohne Neonicotinoide begegnen zu können. Beispiele sind
- Begleitkulturen zum Vergrämen von Blattläusen,
- die Wahl passender Rübensorten,
- biologischer Pflanzenschutz
- sowie das Fördern von Nützlingen.
Alternativen werden auf über 500 ha getestet
Untersucht werde zudem, wie weit der Anteil von mit Neonicotinoiden gebeizten Rübenpillen bei der Saat verringert werden kann, ohne dass der Schutz der Kultur leidet.
Diese Alternativen werden derzeit auf rund 500 ha getestet. Sie sollen laut Ressort 2022 und 2023 um je 25 ha auf Demonstrationsbetrieben ergänzt werden. Flankierend arbeitet das Ministerium an einem Mechanismus, um die Einkommen der Rübenanbauer zu stabilisieren. Das soll Ertragsverluste kompensieren.
Das sagt der Verband der Rübenerzeuger zur Notfallzulasung für Neonicotinoide
Der Verband der französischen Rübenerzeuger begrüßt die Notfallzulassung. Bei steigenden Produktionskosten brauche die Branche wirtschaftliche Sicherheit. Kritik übte der Verband an den Auflagen für die Folgekulturen.
Die neuen Auflagen für Neonicotinoid-gebeiztes Saatgut würden viele Anbauer dazu zwingen, ihre Fruchtfolge anzupassen. Das werde entweder zu einem Rückgang des Rübenanbaus führen oder zu eher verarmten Fruchtfolgen, so der Verband.
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