Seit dem Wegfall der Neonicotinoid-Beizen ist in Zuckerrüben eine Behandlungslücke gegen die Blattlaus entstanden. Nun hat mit Mospilan SG ein drittes Insektizid für den Zeitraum von 120 Tagen (18.4. bis 15.08.2019) eine Notfallzulassung bekommen. Sie gilt ausschließlich für den Futter- und Zuckerrübenanbau und ist zudem mengenmäßig stark begrenzt.
Zusammen mit der bereits erteilten Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Carnadine sind die zugelassenen Mengen beider Mittel so bemessen, dass insgesamt maximal 50.000 ha behandelt werden können. Das entspricht laut BVL weniger als einem Achtel der gesamten Rüben-Anbaufläche in Deutschland.
Nicht bienengefährlich
Mospilan SG enthält den neonikotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Er wurde in der EU im Jahr 2018 erneut überprüft und ist zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2033 genehmigt. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der Wirkstoff Acetamiprid im Gegensatz zu den Neonikotinoiden Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, die in Pflanzenschutzmitteln für Freilandanwendungen EU-weit verboten sind, um etwa 2000fach weniger bienentoxisch und verbleibt zudem nicht so lange im Boden, als dass der Wirkstoff in relevanten Mengen von Nachfolgekulturen aufgenommen werden könnte. Das Mittel wurde nach umfassender Prüfung als nicht bienengefährlich eingestuft. Das BVL hat für Mospilan SG zudem Auflagen zum Schutz von anderen Bestäuber-Insekten erlassen.
Wichtig zu wissen
- Die maximale Menge in der Notfallzulassung ist für Mospilan SG auf 6.250 kg beschränkt. Damit lassen sich maximal 25.000 ha behandeln.
- Anwendung zwischen EC 12 bis 39
- Das Erreichen der Schadschwellen oder der Warndienstaufruf sind abzuwarten
- Maximal eine Anwendung im Jahr und nur im Freiland
- 250 g/ha Aufwandmenge
- 200 bis 400 l Wasser/ha
- Einsatz als Bandbehandlung (Bandspritze)
Das BVL hält die Notfallzulassungen für Mospilan SG und Carnadine für die deutschen Zuckerrübenbauern für besonders notwendig.