Die Notfallzulassungen für das Fungzid und das Insektizid hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt:
- Die Ausnahmeregelung für das kupferhaltige Fungizid Coprantol Duo von Isagro gegen Cercospora-Blattflecken in Rüben gilt bundesweit vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2022 bei Sichtbarwerden von Symptomen oder nach Warndienstaufruf.
- Die Genehmigung für Pirimor G mit dem Wirkstoff 500 g/kg Pirimicarb wurde für bundesweit 20.000 ha ausgesprochen. Sie gilt 120 Tage seit dem 10. Mai bis zum 6. September 2022.
Kupferhaltiges Mittel gegen Cercospora-Blattfleckenkrankheit
Mit der erteilten Notfallzulassung erkennen die Zulassungsbehörden an, dass Kupfer ein wichtiger Bestandteil zur wirkungsvollen Kontrolle von Cercospora beticola ist. Seit etlichen Jahren zeigen sich deutliche Resistenzen etwa gegen Strobilurine, also eklatante Wirklücken beim Einsatz etwa des Wirkstoffs Azoxystrobin.
Nach Angaben des Herstellers Syngenta lässt sich die Wirkung anderer Fungizide gegen Cercospora-Blattflecken durch den Zusatz von Coprantol Duo nun deutlich absichern. Das betreffe etwa Amistar Gold mit den Wirkstoffen Azoxystrobin und Difenoconazol.
Die Wirklücken bei Strobis zeigen zunehmend auch firmeneigene Monitoringdaten. Derweil liege die Hauptlast gegen Cercospora-Blattflecken auf sogenannten DMI-Wirkstoffen, etwa Difenoconazol. Eine nötige Entlastung dieser Wirkstoffe sei derzeit nur durch zugemischte Kontaktwirkstoffe wie Kupfer möglich.
Bewährtes Insektizid gegen Blattläuse als Virusüberträger
Mit Pirimor G ist nun der langjährig bekannte Wirkstoff Pirimicarb gegen Blattläuse als Virusvektoren wieder verfügbar. Er wirkt besondere gegen die Grüne Pfirsichblattlaus Myzus persicae und die Schwarze Bohnenlaus Aphis fabae.
Eingesetzt werden kann das Insektizid ab dem Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss der Rüben im BBCH12 bis 39 nach Überschreiten von Schwellenwerten oder ab Warndienstaufruf. Der Aufwand beträgt 0,3 kg/ha.
Zudem ist die Bieneneinstufung von B1 auf B4 geändert, was laut Adama nun der regulären Zulassung in Getreide entspreche. Nach Angaben des Anbieters ist eine Wartezeit nicht erforderlich, allerdings sind etliche Auflagen zu beachten, die zum Teil von der regulären Zulassung in Getreide abweichen, besonders die NB611 (bienengefährlich - B1) müsse beachtet werden.
Diese Schadschwellen gegen Blattläuse in Rüben sind zu beachten
Zur Bekämpfung von Blattläusen in Zuckerrüben gelten folgende Schadschwellen:
- Grüne Pirsichblattlaus (Myzus persicae): 1 Blattlaus auf 10 Pflanzen,
- Schwarze Bohnenlaus (Aphis fabae): 30 % befallene Pflanzen vor Reihenschluss, bei deutlicher Koloniebildung bis BBCH 14 kann eine Behandlung bereits ab geringerer Befallshäufigkeit nötig sein, 50 % befallene Pflanzen nach Reihenschluss.
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