Für die Düngebedarfsermittlung bei Zuckerrüben wird laut einer Meldung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen der langjährig bewährte Sollwert in Höhe von 160 kg N/ha herangezogen. Die zu düngende Stickstoffmenge ergibt sich aus dem kulturspezifischen N-Bedarf (Sollwert) abzüglich der N-Vorräte im Boden. Das setzt eine genaue standortbezogene Ermittlung des Düngebedarfs voraus. Die Durchführung einer Nmin-Untersuchung im Frühjahr vor der Stickstoffdüngung sollte deshalb angestrebt werden. Besonders bei erfolgter organischer
Düngung mit Zwischenfruchtanbau im Herbst biete eine eigene Nmin-Beprobung Planungssicherheit.
- Vegetation hat vier Wochen Vorsprung (12. März)
Auf leichten Standorten liegen die Nmin-Werte im Frühjahr 2014 aufgrund der fehlenden Winterniederschläge oft höher als in den Vorjahren. Die milde Witterung habe laut LWK Niedersachsen aber auch dazu geführt, dass Zwischenfruchtbestände häufig nicht abgefroren sind, und nun Stickstoff noch in der organischen Masse binden. Auf diesen Standorten sind die Nmin-Werte vermehrt niedriger als in den Jahren zuvor. Dieser gebundene Stickstoff wird aber im Laufe der Vegetation freigesetzt werden. Daher kann der Sollwert für solche Flächen um 20 kg N/ha reduziert werden. So wird Dünger eingespart.
Das Sollwertsystem berücksichtigt neben dem Zwischenfruchtanbau auch weitere standortabhängige Faktoren wie organische Düngung und das N-Nachlieferungsvermögen des Bodens. Diese Sollwertkorrektur sieht je nach Standort und Bewirtschaftung mengenmäßige Zu- und Abschläge vor. So können bei Standorten mit schlechter N-Nachlieferung Zuschläge von +20 bis +40 kg N/ha erfolgen.
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