Der Wirkstoff Chloridazon, enthalten in den Rübenherbiziden Rebell Ultra und Pyroquin Ultra, sorgt seit Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Er gehört zu den kritischen Wirkstoffen im Pflanzenschutz. Wegen des Eintrages von Abbauprodukten empfehlen die Pflanzenschutzdienste nachdrücklich, Mittel mit dem Wirkstoff Chloridazon nicht in Wasserschutzgebieten und nicht auf sandigen Böden einzusetzen.
Weitere Verbote in Wasserschutzgebieten
„Leider wurde auch im vergangenen Jahr die Vereinbarung nicht von allen Landwirten eingehalten“, schreibt die Beratung vom LTZ Augustenberg in Baden-Württemberg.
Wenn die hohe Belastung des Grundwassers weiter anhalte oder sogar zunehme, müsse mit einem Verbot des Wirkstoffes Chloridazon (NG301-1) in weiteren Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen gerechnet werden.
Nicht auf leichten Böden einsetzen
Diese Verbote gelten beispielsweise schon in Teilen Baden-Württembergs, Nordrhein-Westfalens oder seit März 2018 auch im bayerischen Geiselhöring (Kreis Straubing-Bogen).
Aufgrund der Anwendungsbestimmung NG415 ist auf allen sandigen Böden (weniger als 17 % Ton und weniger als 50 % Schluff) die Anwendung von Chloridazon verboten. Ohne Bodengutachten gilt das Verbot auf allen Böden mit weniger als 17 % Ton, also auch auf sandigem und lehmigem Schluff!
Weitere Informationen bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.