Bei der Aussaat bleibt regelmäßig Saatgut übrig, das im Folgejahr noch verwertet werden soll. Besonders bei Rübensaatgut ist Aufmerksamkeit nötig, weil die Saatware schon vor der Auslieferung in Keimstimmung gebracht wurde. Beim Kauf von Zuckerrübensaatgut lassen sich Restmengen verwenden, wenn die Qualität noch passt.
Worauf bei überlagertem Rübensaatgut zu achten ist, fassen die Berater des Landwirtschaftlichen Informationsdiensts Zuckerrübe (LIZ) zusammen.
Abhängig von den Lagerbedingungen kann es zu erheblichen Verlusten an Triebkraft kommen. Die LIZ-Experten empfehlen: „Wer noch Restsaatgut aus 2021 hat, sollte daher vor der Aussaat die Saatgutqualität mittels Keimtest überprüfen.“
Was bedeutet geprimtes Rübensaatgut?
Aber auch das aktuelle Saatgut für die anstehende Aussaat muss auf dem Betrieb ordnungsgemäß gelagert werden. Dabei ist zu bedenken, dass das Rübensaatgut heute in der Regel geprimt ist.
Hier wurde während der Saatgutaufbereitung der Keimprozess bereits eingeleitet – und wieder gestoppt. Dieses Verfahren beschleunigt später den Feldaufgang.
So lagern Sie Rübensaatgut am besten
Das größte Risiko für die Saatgutqualität ist eindringende Feuchtigkeit: Sie kann die Keimfähigkeit, die Triebkraft und auch die Wirkung der Beize beeinträchtigen.
Um einen Fehlstart in der Schachtel zu vermeiden, sollten Sie die Saatgutverpackung nicht öffnen und in Räumen mit geringer Luftfeuchte und relativ konstanten Temperaturen frostfrei lagern.
Restmengen: Derzeit keine Notfallzulassung für Vibrance!
Update 15.02.2022, 16:36 Uhr: Restsaatgut, das 2021 mit der fungiziden Beize Vibrance SB behandelt wurde, darf nach heutigem Stand in diesem Jahr nicht ausgesät werden. Die Zulassung von Vibrance SB mit den drei Wirkstoffen Fludioxonil, Sedaxane und Metalaxyl-M ruht derzeit.
Eine Notfallzulassung für Restmengen an Vibrance-SB-gebeiztem Rübensaatgut wird aktuell erwartet, ist aber derzeit noch nicht erteilt. Wir werden Sie an dieser Stelle sofort informieren, wenn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde eine Zulassung bekannt gibt.
Keimtests mit überlagertem und Vibrance-gebeiztem Saatgut sind daher erst dann sinnvoll, wenn eine Notfallzulassung vorliegt.
So prüfen Sie die Keimfähigkeit von Rübensaatgut mit dem Keimtest
Mit Hilfe eines Kälte-Keimtests kontrollieren Sie die Keimfähigkeit des Rübensaatguts. In die Falten von saugfähigem, feuchtem Einschlagpapier werden versetzt exakt 100 Pillen eingelegt.
Das flache Gefäß wird mit 40 ml (zwei Schnapsgläser) Wasser angefeuchtet, verschlossen, beschriftet und 14 Tage bei möglichst konstanten 10 bis 12 °C gelagert.
Nach zwei Wochen addieren Sie die Keimlinge: normal entwickelte Keimblätter und Keimwurzeln zählen mit dem Faktor 1; wenn Keimblätter oder -wurzel im Wachstum gestört sind, nur mit 0,5. Nicht gekeimte, geplatzte oder abgestorbene Keimlinge zählen nicht mit.
Auswertung des Keimtests
- 90 bis 100: Saatgut ist nicht oder kaum beschädigt, eine Aussaat ist möglich.
- 80 bis 89: Saatgut ist leicht beschädigt, nur in Mischung mit neuem Saatgut aussäen.
- Unter 80: Saatgut ist deutlich beschädigt, besser nicht aussäen.
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