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Saatgut

Schutzschirm für Saatgut-Strube

Strube Stand mit Zuckerrüben auf den DLG-Feldtagen
am Montag, 17.10.2016 - 09:45 (Jetzt kommentieren)

Um Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen, hat das Amtsgericht Wolfsburg für Saatguthersteller Strube GmbH & Co. KG ein Schutzschirmverfahren eröffnet.

Fahnen Strube GmbH&Co.KG

Die Geschäftsführung des Saatgutherstellers Strube GmbH & Co. KG hat am 12. Oktober beim zuständigen Amtsgericht in Wolfsburg einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag stattgegeben und Arndt Geiwitz von der bundesweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzlei Schneider Geiwitz und Partner zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Schutzschirmverfahren wegen Trennungsprozess

Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren war notwendig geworden, da sich Strube nach langen Auseinandersetzungen von seinem langjährigen Kooperationspartner aus Belgien getrennt hat. Der Trennungsprozess führte zu einem Schiedsverfahren in Belgien mit einem Mitte 2015 vorläufigen Schiedsspruch, der Strube mit einer hohen, rechtlich jedoch strittigen Zahlungsverpflichtung sowie nicht näher definierbare Herausgabeansprüche belegte.

Dies hat Strube nicht akzeptiert, da nach Ansicht der Rechtsberater der vorläufige Schiedsspruch zwingend aufgehoben werden muss. Strube reichte deshalb noch 2015 in Belgien eine Aufhebungsklage ein. Dieses Klageverfahren läuft noch.

Schutzschirmverfahren ohne Auswirkungen auf das operative Geschäft

Das Verfahren habe keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der Strube GmbH & Co. KG, teilt das Unternehmen mit. Der Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. Das Unternehmen sei weiterhin für seine Kunden mit gewohnter Qualität und bekanntem Service am Markt tätig. Die Auslieferungen für die kommende Aussaat werden planmäßig stattfinden. Andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe sind nicht von dem Antrag betroffen.

Mit dem eingeleiteten Schutzschirmverfahren ist Strube vor den streitigen Ansprüchen des ehemaligen Kooperationspartners geschützt. Vollstreckungsbescheide, die aufgrund des in hohem Maße streitigen belgischen Schiedsspruches erlangt würden, können nicht vollzogen werden. Strube hält sich auf diese Weise mehrere Optionen offen, um als eigenständiges Unternehmen weiter am Markt zu agieren.

Mit Material von Strube

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